Reise- und Kongresskostenzuschüsse
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Antragsberechtigung
Auf Antrag an das Dekanat erhalten die folgenden Personengruppen Zuschüsse an Reisen zu wissenschaftlichen Veranstaltungen im In- und Ausland:
- vom Universitätsrat gewählte Professorinnen und Professoren der PhF
- Förderungsprofessorinnen und Förderungsprofessoren der PhF
- Titularprofessorinnen und Titularprofessoren bzw. Privatdozentinnen und Privatdozenten der PhF
- Angestellte auf Qualifikationsstellen und Stellen Wissenschaftliche Mitarbeitende der PhF mit UZH-Finanzierung (keine reine Drittmittel-Anstellung)
Rahmenbedingungen
Es werden Zuschüsse für folgende Aufwände gewährt:
- Reisekosten ohne optionale Zusatzleistungen (Bahnfahrten in der Schweiz mit Halbtaxabonnement, kostengünstige Flüge in der Regel zum Economy Saver-Tarif, ohne Taxifahrten)
- Kongress- oder Tagungsgebühren ohne optionale Zusatzleistungen
Es werden keine Zuschüsse für Übernachtungs- und Verpflegungskosten gewährt. Es besteht kein Anspruch auf vollumfängliche Vergütung der entstandenen Reisekosten. Pro Person und Kalenderjahr können Zuschüsse in Höhe von maximal 1'500 Franken gewährt werden. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt werden die Beträge entsprechend pro rata angepasst. Beträge unter 50 Franken werden nicht ausbezahlt.
Antragstellung
Anträge auf Reise- und Kongresskostenzuschüsse müssen spätestens innert zwei Monaten nach Kongressende in schriftlicher Form beim Dekanat eingegangen sein. Es wird keine Fristerstreckung gewährt.
Der Antrag ist an folgende Adresse zu richten:
Universität Zürich
Philosophische Fakultät
Dekanat
Remo Gabuzzini
Rämistrasse 69
8001 Zürich
Der vollständige Antrag besteht aus folgenden Unterlagen:
- Formular Antrag auf einen Reise- bzw. Kongresskostenzuschuss (DOCX, 52 KB)
- Formular Spesenabrechnung für Kongressreisekosten PhF 2017 (XLSX, 104 KB)
- Original-Ausgabenbelege (Die Ausgabenbelege sind scannertauglich, ohne Bostitchklammern, auf einem separaten A4-Blatt mit einem über den ganzen oberen Belegrand reichenden transparenten Klebstreifen zu befestigen)
Unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen werden unbearbeitet retourniert.
Bitte überziehen Sie im Spesenformular nicht den jährlichen Budgetrahmen von 1'500 Franken.
Es wird keine Korrespondenz durch das Dekanat über die Auszahlung geführt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert vier Wochen auf Ihre IBAN.