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Philosophische Fakultät

Seed Money

Mit Seed Money möchte die Philosophische Fakultät (PhF) die kompetitive disziplinäre und interdisziplinäre Forschung und die europäische Forschung an der PhF fördern.

Antragsberechtigung

Die folgenden Personen können einen Antrag auf Seed Money zur Unterstützung eines kompetitiven Forschungsgesuchs an das Dekanat stellen:

  • an der PhF angestellte Postdoktorandinnen und -doktoranden,  Privatdozentinnen und -dozenten sowie Titularprofessorinnen und -professoren mit Forschungsaufgaben (keine reinen Lehranstellungen), wenn ein Unterstützungsschreiben der Instituts- oder Seminarleitung vorliegt (inkl. Zusicherung erforderlicher Ressourcen für die Durchführung des geplanten Projekts, wie Räume und Infrastruktur gemäss Abschnitt «Equipment and Lab/Office Space» des UZH-Formulars für ERC-Grants bei EU Grants Access),
  • vom Universitätsrat gewählte Professorinnen und Professoren an der PhF sowie
  • Förderungsprofessorinnen und -professoren an der PhF.

Rahmenbedingungen

Für den Antrag auf Seed Money gelten folgende Rahmenbedingungen für das Forschungsgesuch:

  • Das Forschungsgesuch wird im Rahmen eines kompetitiven Verfahrens auf nationaler Ebene (zum Beispiel SNF-Projekt, SNF NCCR-Gesuch, SNSF Professorial Fellowship, SNF Ambizione) oder auf internationaler Ebene (zum Beispiel ERC-Grants und Kollaborativprojekte in Horizon Europe) eingereicht.
  • Mindestens eine Gesuchstellerin oder ein Gesuchsteller gehört der PhF an.
  • Das Forschungsgesuch kommt zumindest teilweise der PhF zugute. Der Anteil am Projektvolumen zugunsten der PhF beträgt auf nationaler Ebene mindestens 400 000 Franken und auf internationaler Ebene mindestens 500 000 Franken.
  • An der Fakultät angestellte Forschende ab der Stufe «Postdoktorierende», die noch keine Professur bekleiden und die nicht auf einer reinen Lehrposition angestellt sind, haben ab dem 1. Juni 2023 die Option, auch Seed Money für Forschungsförderungsanträge mit einem Projektvolumen zugunsten der Fakultät zwischen 150 000 und 400 000 Franken zu beantragen.

Förderbeträge

Antragsberechtigte Postdoktorierende: Forschungsgesuche auf nationaler Ebene von Postdoktorierenden der Fakultät mit einem Projektvolumen zugunsten der PhF zwischen 150 000  und 400 000 Franken können mit Seed Money in der Höhe von 5000 Franken unterstützt werden, Forschungsgesuche auf internationaler Ebene mit Seed Money in  der Höhe von 12 500 Franken.

Alle Antragsberechtigten: Anträge auf nationaler Ebene mit einem Projektvolumen zugunsten der PhF von mindestens 400 000 Franken können mit Seed Money in der Höhe von 10 000 Franken unterstützt werden. Forschungsgesuche auf internationaler Ebene mit einem Projektvolumen zugunsten der PhF von mindestens 500 000 Franken können mit Seed Money in der Höhe von 25 000 Franken unterstützt werden.

Für ein bereits einmal bei einer Förderinstitution eingerichtes, aber abgelehntes Projekt kann ein einziges weiteres Mal Seed Money in der Höhe von 50 Prozent des Maximalbetrags beantragt werden, wenn

  1. die oben genannten Rahmenbedingungen erfüllt sind und wenn
  2. das Projekt entweder beim ersten Versuch noch nicht mit Seed Money unterstützt worden war oder es beim zweiten Versuch bei einer anderen Förderinstitution eingereicht werden soll als beim ersten.

Die Mittel können frühestens ein Jahr und müssen spätestens sechs Wochen vor der geplanten Gesucheinreichung beantragt werden. Es gilt der Budgetvorbehalt. Ferner dürfen die Mittel nicht für eine Aufstockung des Lohnes oder des Beschäftigungsgrades der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers verwendet werden. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller verpflichtet sich mit dem Absenden des Antragsformulars, das folgende Vorgehen einzuhalten:

  1. Versand einer elektronischen Kopie des Forschungsgesuchs bis spätestens zwei Wochen vor der Einreichungsfrist an die Antragsunterstützungsstelle am Dekanat zu deren formaler Prüfung an antragsunterstuetzung@phil.uzh.ch
  2. Deklaration eines wiedereingereichten Forschungsgesuchs als solches im Bemerkungsfeld des Antragsformulars
  3. Einreichung des Forschungsgesuchs bis zum im Antrag erwähnten Zeitpunkt
  4. Meldung des Entscheids über das Forschungsgesuch an die Antragsunterstützungsstelle am Dekanat an antragsunterstuetzung@phil.uzh.ch.

Antragstellung

Die Antragstellerinnen oder Antragsteller sind gebeten, das Antragsformular auszufüllen.

Das Antragsformular ist nur für Angehörige der UZH zugänglich. Bitte klicken Sie auf der folgenden Seite auf den Button «SWITCHaai Login» um fortzufahren.

Ansprechperson im Dekanat

Astrid Habenstein, Dr.
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