Sitzungspauschale
Ansätze
Die Ständedelegierten der Privatdozierenden, des Mittelbaus und der Studierenden der Philosophischen Fakultät werden, sofern sie mit einem Beschäftigungsgrad unter 100 Prozent an der Universität Zürich (UZH) angestellt sind, für ihre Mitarbeit in den fakultären Gremien und Kommissionen zu den nachstehend genannten Ansätzen entschädigt.
Berufungskommissionen und ständigen Kommissionen der Fakultät
- Privatdozierende und Mittelbau: 60 Franken pro Sitzung bis 4 Stunden
- Studierende: 100 Franken pro Sitzung bis 4 Stunden
Fakultätsversammlung, Fakultätsausschuss und Studienkonferenz
- Privatdozierende und Mittelbau: pauschal 300 Franken pro Semester
- Studierende: pauschal 500 Franken pro Semester
Mitteilung der Mitarbeit in ständigen Kommissionen
Die Gremien- bzw. Kommissionsmitarbeit in der Fakultätsversammlung, im Fakultätsausschuss und in den Berufungskommissionen muss dem Dekanat nicht gemeldet werden. Die Auszahlungen werden zwei Mal jährlich jeweils auf Semesterende bzw. nach Abschluss des betreffenden Berufungsverfahrens veranlasst.
Die Ständedelegierten in ständigen Kommissionen der Fakultät sind gebeten, ihre Mitarbeit jeweils auf Ende des Semesters (oder nach Auflösung der betreffenden Kommission) mittels des Mitteilungsformulars dem Dekanat mitzuteilen.
Das Formular ist nur für Angehörige der UZH zugänglich. Bitte klicken Sie auf der folgenden Seite auf den Button «SWITCHaai Login» um fortzufahren.