Fahrkostenentschädigung für externe Lehrbeauftragte
Richtlinien
Das Dekanat entscheidet gemäss folgender Richtlinien über die Entschädigung der Fahrkosten von Lehrbeauftragten.
- Lehrbeauftragte, deren Wohn- oder Arbeitsort nicht im Kanton Zürich liegt, können einen Antrag auf Entschädigung der Fahrkosten stellen. Pro Semester werden für maximal 14 Reisen die tatsächlich entstandenen Fahrkosten rückerstattet. Reisen zum Zwecke von Vorbesprechungen und Ähnlichem werden nicht entschädigt. Angestellte der Universität Zürich sind nicht antragsberechtigt.
- Für die Anreise vom Wohn- oder Arbeitsort (In- oder Ausland) der oder des Lehrbeauftragten nach Zürich, kann als Höchstbetrag die Rückerstattung der Kosten für die Bahnfahrt 1. Klasse zum Halbtax-Tarif beantragt werden (Mindestbetrag: CHF 50.-, Höchstbetrag: CHF 1’150.- pro Semester). Inhaber eines Generalabonnements reichen bitte eine Kopie der Vorder- und Rückseite ein. Reisen mit einem Generalabonnement für die 2. Klasse werden auf Basis eines Halbtaxabonnements für die 2. Klasse entschädigt. Der Preis des Halbtaxabonnements wird nicht vergütet.
- Ist der Ausgangspunkt der Reise nicht oder nur schlecht vom öffentlichen Verkehr erschlossen, können in Ausnahmefällen die Spesen für ein privates Motorfahrzeug bis höchstens zu jenem Betrag, welcher durch die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel entstanden wäre, vergütet werden (km-Ansatz CHF 0.70). Dem Antrag ist eine Preisbestätigung des Bahnunternehmens für die entsprechende Strecke beizulegen.
- Für Anreisen aus weiter entfernten Ländern kann ein Höchstbetrag von CHF 1'400.- an die Kosten von Flugreisen vergütet werden. Für Sonderregelungen in Ausnahmefällen ist vom betreffenden Institut oder Seminar vor Semesterbeginn ein schriftlicher Antrag an das Dekanat einzureichen.
- Kosten für Unterkunft, Schlafwagen, Bahnreservationen, Verpflegung, Tram, Taxifahrten usw. können grundsätzlich nicht entschädigt werden.
- Umgehend nach Semester-Ende schickt die oder der Lehrbeauftragte das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit allen Originalbelegen zusammen mit dem ausgefüllten und ausgedruckten neuen pdf-Formular «Zahlungsauftrag für externe Geldempfänger» an das Dekanat der Philosophischen Fakultät, Rechnungswesen, Rämistrasse 69, CH-8001 Zürich. Die Originalbelege sind auf A4-Blättern scannertauglich, ohne Bostitchklammern, mit Klebestreifen über den ganzen oberen Belegrand hinaus, aufzukleben und einzureichen.
