Reise- und Kongresskostenzuschüsse
Berechtigung
Antragstellung
Formulare
Berechtigung
Auf Antrag an das Dekanat erhalten die folgenden Personengruppen Zuschüsse an Reisen zu wissenschaftlichen Kongressen und Tagungen im In- und Ausland:
- vom Universitätsrat gewählte Professorinnen und Professoren
- Förderungsprofessorinnen und Förderungsprofessoren
- Titularprofessorinnen und Titularprofessoren bzw. Privatdozentinnen und Privatdozenten
- Assistentinnen und Assistenten
- Oberassistentinnen und Oberassistenten
- wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne SNF-Anstellung
Mitglieder der Personengruppen 4 bis 6 erhalten zudem Zuschüsse an Kongress- und Tagungsgebühren (Kongresskostenzuschüsse). Für Reisen zu Seminaren, Workshops, Praktika und Weiterbildungen sowie für Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden keine Zuschüsse gewährt.
Reisekostenzuschüsse können für
- Bahnfahrten 1. oder 2. Klasse (in der Schweiz mit Halbtaxabonnement)
- kostengünstige Flüge (in der Regel zum Economy Saver-Tarif)
gewährt werden. Es besteht kein Anspruch auf vollumfängliche Vergütung der entstandenen Reise-kosten, weshalb es sich empfiehlt, günstige Verkehrsmittel und -verbindungen zu wählen. Mitgliedern der Personengruppen 1 bis 3 können Zuschüsse in Höhe von maximal CHF 1'500.- und Mitgliedern der Personengruppen 4 bis 6 Zuschüsse in Höhe von maximal CHF 1'000 pro Person und Kalender-jahr gewährt werden. Beträge unter CHF 50.- werden nicht ausbezahlt.
Antragstellung
Anträge auf Reise- und Kongresskostenzuschüsse sind bis spätestens zwei Monate nach der Rückkehr in schriftlicher Form beim Dekanat einzureichen:
Remo Gabuzzini
Universität Zürich
Philosophische Fakultät
Dekanat
Rämistrasse 69
8001 Zürich
Der Antrag besteht aus folgenden Unterlagen:
- ausgefülltes Formular «Antrag auf einen Reise- bzw. Kongresskostenzuschuss»
- ausgefülltes Formular «Spesenabrechnung» (Konto-Nr. 322000, KST-Nr. 6000100)
- sämtliche Original-Ausgabenbelege (z. B. Bahnfahrkarten, Flugtickets)
Die Ausgabenbelege sind scannertauglich auf einem separaten A4-Blatt mit einem über den ganzen oberen Belegrand reichenden transparenten Klebstreifen zu befestigen.
Unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen werden unbearbeitet retourniert. Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen ist keine Benachrichtigung über die Vollständigkeit der Unterlagen möglich.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden in der Regel bis drei Wochen nach Einreichung der Unterlagen vom Dekanat via E-Mail über die Höhe der gewährten Zuschüsse informiert.
