Sitzungsentschädigung
Die Ständedelegierten der Privatdozierenden, der Assistierenden und der Studierenden der Philosophischen Fakultät werden, sofern sie zu weniger als 100 Prozent an der Universität Zürich (UZH) angestellt sind, für ihre Mitarbeit in den fakultären Gremien und Kommissionen zu folgenden Ansätzen entschädigt:
Mitarbeit im Fakultätsversammlung, im Fakultätsausschuss und in der Studienkonferenz
- Privatdozierende und Assistierende: pauschal CHF 300.- pro Semester
- Studierende: pauschal CHF 500.- pro Semester
Mitarbeit in Berufungskommissionen und ständigen Kommission der Fakultät
- Privatdozierende und Assistierende: CHF 60.- pro Sitzung bis 4 Stunden
- Studierende: CHF 100.- pro Sitzung bis 4 Stunden
Die Ständedelegierten in Kommissionen sind gebeten, ihre Mitarbeit jeweils nach einer Kommissionssitzung, per Ende Semester oder nach Auflösung der betreffenden Kommission mittels des unten stehenden E-Mail-Links an die Stabsstelle Planung und Ressourcen zu melden.
E-Mail zur Meldung der Mitarbeit in Kommissionen
Die Mitarbeit in der Fakultätsversammlung und im Fakultätsausschuss muss nicht gemeldet werden. Die Auszahlungen werden zwei Mal jährlich veranlasst.
Ständedelegierte ohne Anstellung an der UZH sind gebeten, bei der erstmaligen Meldung auch Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Zivilstand, Bürgerort (Nationalität) sowie die Bank- oder Postverbindung anzugeben.
