Philosophische Fakultät

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Abschluss des Bachelorstudiums

Anmeldung zum Abschluss
Ablauf der Anmeldung
Wichtige Hinweise
Abmeldung (Rückzug der Anmeldung)
Zur Anmeldung in der Leistungsübersicht
Diplom
Übertritt vom Bachelor- ins Masterstudium

Anmeldung zum Abschluss

Der Abschluss des Bachelorstudiums muss von den Studierenden

  • termingerecht (im FS jeweils 15.-30. März, im HS jeweils 15.-30. Oktober) und über den
  • entsprechenden Button in der Leistungsübersicht und das anschliessende Einsenden des dort verfügbaren Formulars beantragt werden.

Bitte lesen Sie zuerst folgende Punkte genau durch.

Ablauf der Anmeldung

  1. Bitte starten Sie die Anmeldung über den Button in der Leistungsübersicht und füllen Sie die Online-Anmeldung aus. Verwenden Sie für die Online-Anmeldung kein Smartphone, damit sichergestellt ist, dass Sie das Anmeldeformular herunterladen und speichern können. Der Anmeldevorgang (inkl. Download des Formulars) muss in einem Durchgang abgeschlossen werden - ein zweites Einloggen ist nicht möglich.
  2. Nach korrekter Online-Anmeldung erhalten Sie eine automatische E-mail-Bestätigung, dass Ihre Anmeldung im System vorgemerkt und nach Eingang des von Ihnen unterschriebenen Formulars gültig sein wird.
  3. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit allfälligen Bescheinigungen des Sprachenzentrums ein (vgl. Hinweise zu Latinum und Studium generale weiter unten).
  4. Der Eingang der Unterlagen wird (im FS Ende der Woche 16, im HS Ende der Woche 45) per E-mail bestätigt. Falls Sie nach dieser Woche keine Bestätigung erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend. Bitte erkundigen Sie sich vorher nicht telefonisch oder per E-mail.
  5. Falls Sie die geforderte Punktezahl nicht erreichen, wird der Antrag auf Abschluss nicht im Detail geprüft und Sie werden im Laufe des Abschlussverfahrens (nach Notenschluss) per E-mail benachrichtigt.
  6. Vorgängig können keine provisorischen Bestätigungen über den Abschluss ausgestellt werden.
  7. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr UZH-Mail-Konto einwandfrei funktioniert. Sämtliche Korrespondenz wird über Ihre UZH-Mail geführt.
  8. Stellen Sie auch sicher, dass Sie unter Ihrer korrekten Adresse immatrikuliert sind. Für Korrekturen und Änderungsmeldungen verwenden Sie bitte http://www.students.uzh.ch/administration/addresschange.html

Wichtige Hinweise

Immatrikulation

Im Abschlusssemester besteht Immatrikulationspflicht. Es muss eine Einschreibung in alle Haupt- und/oder Nebenfachprogramme in dem Semester bestehen, in dem Sie sich zum Abschluss anmelden wollen. Bitte beachten Sie hierzu die Fristen der Kanzlei.

Universitätsfremdes Nebenfach

Bitte konsultieren Sie für Abschlüsse mit einem universitätsfremden Nebenfach: http://www.phil.uzh.ch/studium/mobilitaet/studierendephf.html Stellen Sie sicher, dass dort genannten Formulare und Informationen dem Studiendekanat vorliegen resp. spätestens mit der Anmeldung zum Abschluss eingesendet werden.

Zweitstudium

Kümmern Sie sich im Falle eines Zweitstudiums frühzeitig um eine Bewilligung zum Nebenfacherlass (Ansprechpersonen des Studiendekanats) sowie um die korrekte Einschreibung "Nebenfach-Erlass" (Abteilung Studierende, Kanzlei).

Anzahl ECTS Credits pro Fach/Leistungen

Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung genau, ob Sie alle geforderten ECTS Credits für jedes einzelne Studienprogramm auf der richtigen Stufe (Bachelor, Master) erzielt haben und ob Sie alle Beurteilungen vor Ende der Notenabgabefrist erhalten können (im FS jeweils 1. August, im HS jeweils 20. Januar). Bitte Prüfungs- und Abgabetermine beachten! Bitte beachten Sie, dass Module nicht aufgeteilt werden können.
Haben Sie nicht alle geforderten c für das Studienprogramm erzielt oder die curricularen Bedingungen nicht erfüllt, kann der Antrag auf Abschluss nicht berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Ausführungsbestimmungen zur Anrechnung von ECTS Credits an einen Abschluss: _A_AllgemeinerTeil.

Latinum/Graecum

Falls Ihre Studienprogramme ein Latinum oder Graecum voraussetzen, prüfen Sie bitte in Ihrer Leistungsübersicht, ob ein Latinum- bzw. Graecum-Modul aufgeführt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, senden Sie die Bescheinigung im Original mit zusätzlicher Kopie spätestens mit der Anmeldung zum Abschluss an die zuständige Person des Studiendekanats ein (Wichtig: Matrikel-Nr. angeben!). Wird das Latinum in einem Studienprogramm vorausgesetzt, werden die ECTS Credits für das Nachholen des Latinums am Sprachenzentrum zwar ausgewiesen, aber nicht an den Abschluss angerechnet werden; dies geschieht aus Gleichbehandlungsgründen gegenüber denjenigen Studierenden, die die zum Studium vorausgesetzten Lateinkenntnisse bereits mitbringen oder andernorts erwerben.

Studium generale

Bescheinigungen des Sprachenzentrums müssen im Original mit zusätzlicher Kopie spätestens anlässlich der Anmeldung zum Abschluss an an die zuständige Person des Studiendekanats gesendet werden (Wichtig: Matrikel-Nr. angeben!), besser jedoch während des Verlaufs des Studiums. Deutsch als Fremdsprache-Kurse des Spachenzentrums können nicht angerechnet werden.
 Anrechnungen müssen stufengerecht erfolgen, d.h. die entsprechenden Leistungen müssen eindeutig der Stufe, an die sie angerechnet werden sollen, entnommen sein. Punkte aus einem Modul des Studium generale können nicht an mehrere Fächer angerechnet werden (eine Aufteilung eines Moduls ist nicht möglich). Weitere Informationen zur Anrechnung extern erbrachter Leistungen finden Sie unter: Anrechnung von extern erbrachten Leistungen. Informationen zur Anrechnung der Punkte an den Abschluss finden Sie unter: _A_Allgemeiner_Teil.

Abmeldung (Rückzug der Anmeldung)

Sollte sich nach bereits erfolgter Anmeldung herausstellen, dass eine oder mehrere für den Abschluss erforderliche Leistung/en nicht in der geforderten Frist erbracht werden können, so ist eine unverzügliche, schriftliche Abmeldung (Rückzug der Anmeldung) an das Studiendekanats zu richten (per Post, mit Originalunterschrift). Für den nächsten gewünschten Abschlusstermin müssen Sie sich dann innerhalb der regulären Frist wieder anmelden. Werden die für einen Abschluss erforderlichen Leistungen nicht erbracht und erfolgt kein Rückzug vor Diplomvergabe, wird ein "nicht erreichter" Abschluss im System verbucht. In diesem Fall ist eine erneute Anmeldung erst nach Vorliegen aller notwendigen Leistungsnachweise zulässig, dies ist dann zumeist erst in der regulären Anmeldefrist des übernächsten Semesters. Ein Rückzug einer Anmeldung kann nicht annulliert werden.

Zur Anmeldung in der Leistungsübersicht

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Diplom

Die Diplome der Bachelorabschlüsse im Herbstsemester 2012 werden in den Kalenderwochen 12 und 13 mit eingeschriebener Post an die im System hinterlegte Adresse versendet. Bitte veranlassen Sie rechtzeitig (31. Januar 2013) eine allfällige Adressänderung unter: Online-Adressänderung.

Bitte beachten Sie folgende Bestimmungen zum Versand:

  1. In der Kalenderwoche 12 oder 13 erhalten Sie via E-Mail eine Mitteilung an Ihre UZH-Mailadresse, dass Ihr Diplom versendet wird. Eine frühere Bestätigung über die Ausstellung des Diploms ist ausgeschlossen. Kann das Diplom nicht ausgestellt werden, erfolgt die Benachrichtigung sofort nach Feststellung des fehlenden oder nicht bestandenen Moduls. Bitte beachten Sie, dass allenfalls gebuchte Mastermodule umgehend storniert und die gewünschten Bachelormodule gebucht werden müssen.
  2. Diplome, die von der Post retourniert werden, müssen ab 2. April 2013 im Dekanat der Philosophischen Fakultät persönlich unter Vorlage der UZH-Card oder eines amtlichen Ausweises (Identitätskarte, Pass, Fahrausweis) oder von einer bevollmächtigten Person unter Vorlage einer Vollmacht mit Originalunterschrift und eines amtlichen Ausweises (Identitätskarte, Pass, Fahrausweis) zu Schalteröffnungszeiten des Bereichs Studium abgeholt werden. Ein Nachversand retournierter Diplome ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Bei Fragen zu Ihrem Diplom wenden Sie sich bitte schriftlich an abschluss@phil.uzh.ch.

Übertritt vom Bachelor- ins Masterstudium

Für an der UZH im Bachelor immatrikulierte Studierende (nahtloser Übertritt)
Der Wechsel vom Bachelor- ins Masterstudium gilt für Studierende mit UZH-Bachelorabschluss als Studiengangswechsel. Bei der Online-Semestereinschreibung ist daher für das Semester, in dem mit dem Master-Studium begonnen werden soll, ein Studiengangswechsel vorzunehmen, auch wenn noch kein Bachelor-Diplom vorliegt. Es muss keine Online-Bewerbung für das Masterstudium ausgefüllt werden.
Wurde die Einschreibung ins Masterstudium bereits vorgenommen, die Anmeldung zum Abschluss des Bachelorstudiums muss aber zurückgezogen werden: Bitte stornieren Sie bereits gebuchte Mastermodule selber und lassen Sie Ihre Einschreibung bei der Kanzlei der Universität Zürich auf das Bachelorstudium zurücksetzen.

Für Studierende mit Bachelorabschluss einer anderen Hochschule oder für Studierende mit Bachelorabschluss UZH ohne aktuelle Einschreibung (nach Exmatrikulation)

Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung zum Masterstudium aus: zur Master-Bewerbung.