Doktoratsstudium (PO 2006)
Mit dem Doktorat wird die Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Forschung bewiesen.
Seit dem Frühjahrssemester 2010 kann nicht mehr mit dem Doktorat nach der Promotionsordnung vom 29. Mai 2006 begonnen werden. Studierende, die sich noch im Doktoratsstudium (nach PO 2006) befinden, müssen bis zum Frühjahrssemester 2019 das Studium abschliessen.
Falls Sie noch nicht mit dem Doktoratsstudium begonnen haben, informieren Sie sich bitte über das allgemeine Doktorat (PVO 2009) oder über die Doktoratsprogramme (PVO 2009).
An der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich können Sie auf der Doktoratsstufe folgenden Abschluss erwerben:
Dr. phil.
Die Doktorierenden sind verpflichtet, alle zum Studium notwendigen Informationen selbstständig einzuholen.
Seit dem Frühjahrssemester 2010 gilt die Promotionsverordnung vom 8. Juli 2009.
