Philosophische Fakultät

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Rechtsgrundlage für die Latinumspflicht (Bachelor- und Master-Studium

Rahmenordnung

Latinum/Graecum

Latinum
Graecum

Latinum

Die Philosophische Fakultät der Universität Zürich setzt für eine grosse Zahl von Studienprogrammen, nämlich grundsätzlich für diejenigen sprachlich-literarischer, philosophischer, historischer und ästhetischer Ausrichtung, Kenntnis des Lateinischen voraus. Massgebend hierfür ist § 14 der Rahmenordnung für das Studium in den Bachelor- und Master-Studiengängen bzw. § 4 der Prüfungsordnung über das Lizenziat der Philosophischen Fakultät. Dies gilt auch dann, wenn ein solches Studienprogramm nur als Nebenfachprogramm (60 ECTS Credits) bzw. 1. Nebenfach studiert wird, in zahlreichen Fällen auch in Bezug auf das Nebenfachprogramm (30 ECTS Credits) bzw. 2. Nebenfach.

Welches Studienprogramm Latein voraussetzt, kann der Studienordnung entnommen werden: Studienordnung.

Der Nachweis genügender Lateinkenntnisse gilt als erbracht bei Vorliegen eines kantonalen oder eidgenössischen Maturitätszeugnisses, in welchem die Absolvierung des Studienprogrammes Latein als obligatorisches Maturitätsfach nachgewiesen wird.

Unter bestimmten Bedingungen werden ausserdem die Prüfungsergebnisse fakultativer Lateinkurse gewisser schweizerischer und ausländischer Mittel- und Hochschulen anerkannt. Lateinkurse des Sprachenzentrums der Universität und der ETH Zürich sind mit insgesamt 12 ECTS Credits bepunktet, die nicht an das Studium angerechnet werden können. Die Punkte werden jedoch im Leistungsausweis ausgewiesen.

Für die Bestätigung fakultativer Lateinkurse (wie oben erwähnt) ist persönlich eine Äquivalenzbescheinigung einzuholen bei

Prof. Dr. Ulrich Eigler
Universität Zürich
Klassisch-Philologisches Seminar
Rämistrasse 68
CH-8001 Zürich
+41 44 634 20 44
ulrich.eigler@klphs.uzh.ch
Sprechstunden nach Vereinbarung.

Graecum

Einige Studienprogramme der Philosophischen Fakultät verlangen gemäss Studienordnung die Ergänzungsprüfung in Griechisch.

Welches Studienprogramm Griechisch voraussetzt, kann der Studienordnung entnommen werden: Studienordnung.

Die Graecum-Kurse des Sprachenzentrums der Universität und ETH Zürich können zum Teil im Rahmen des Studium generale (vgl. betreffende Studienordnung) angerechnet werden. Für die Studienprogramme der Griechischen Sprach- und Literaturwissenschaft gelten besondere Bestimmungen, über die die zuständige Studienberatung informiert.

Einige Studienprogramme erlauben die Ersetzung des Latinums durch das Graecum (vgl. betreffende Studienordnung). In diesem Fall werden die ECTS Credits analog zum Latinum nicht an das Studium angerechnet, aber im Leistungsausweis ausgewiesen.