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Zuschüsse an Lektorat und Übersetzung («Copy Editing»)

Die Philosophische Fakultät unterstützt Forschende bei der Ausarbeitung und Einreichung von nationalen und internationalen Forschungsanträgen. Zu diesem Zweck stellt sie Zuschüsse an die Kosten für das wissenschaftliche und sprachliche Lektorat sowie für die Übersetzung («Copy Editing») von Forschungsanträgen zur Verfügung.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Förderungsprofessorinnen und -professoren, Titularprofessorinnen und -professoren, Privatdozentinnen und -dozenten sowie Postdoktorandinnen und -doktoranden der Philosophischen Fakultät.

Doktorierende können für Lektorat und Übersetzung zudem bei der Graduiertenschule um Unterstützung anfragen.

Rahmenbedingungen

  • Das Forschungsgesuch muss im Rahmen eines kompetitiven Verfahrens auf nationaler oder internationaler Ebene eingereicht werden.
  • Das Forschungsprojekt muss zumindest teilweise an der Philosophischen Fakultät angesiedelt sein.
  • Zuschüsse werden ausschliesslich für das Copy Editing von Texten gewährt, die nicht in der eigenen Muttersprache verfasst sind.
  • Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf vollumfängliche Vergütung der entstandenen Kosten besteht. Beträge unter 50 Franken werden nicht ausbezahlt.

Förderbeitrag

Pro Person und Jahr können unter Budgetvorbehalt Zuschüsse von maximal 2000 Franken gesprochen werden.

Antragstellung

Richten Sie Ihren Antrag bitte formlos an antragsunterstuetzung@phil.uzh.ch. Geben Sie darin das Ziel (Förderinstitution und -programm) und das Projektvolumen des Forschungsantrags zugungsten der Philosophischen Fakultät sowie den gewünschten Beitrag an das Copy Editing an.