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Philosophische Fakultät

Hilfswissenschaftliche Unterstützung

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Das fakultäre Programm zur Finanzierung von Hilfsassistierenden kann für die Gruppe der Assistenzprofessor:innen (AP) bis Ende 2024 weitergeführt werden. AP mit und ohne Tenure Track erhalten somit auch über das Jahresende von 2022 eine Unterstützung von 25 Prozent Hilfsassistenz.

Die Finanzmittel reichen nicht aus, um das bestehende Programm auch für den Rest der Professorenschaft fortzusetzen. Die entsprechende Finanzierung von Hilfsassistierenden mit einem Pensum von 10 Prozent für andere Professor:innen muss daher per 31. Dezember 2022 eingestellt werden.

Professorinnen und Professoren sowie Förderprofessorinnen und -professoren der Philosophischen Fakultät erhalten fakultäre Mittel zur Anstellung einer hilfswissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines hilfswissenschaftlichen Mitarbeiters zu einem Pensum von 10 Prozent. Die Mittel betragen 7200 Franken pro Jahr inkl. Sozialleistungen.

Assistenzprofessorinnen und -professoren erhalten fakultäre Mittel zur Anstellung einer hilfswissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines hilfswissenschaftlichen Mitarbeiters zu einem Pensum von 25 Prozent. Die Mittel betragen 18 000 Franken pro Jahr inkl. Sozialleistungen.

Die Philosophische Fakultät stellt den Berechtigten den Betrag auf deren Kostenstelle automatisch zur Verfügung; es ist keine Meldung an die Fakultät notwendig. Die Mittel werden pauschal ausbezahlt, es gilt der Budgetvorbehalt.

Weiterführende Informationen

Ansprechperson im Dekanat

Dr. Marian Bohl