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Philosophische Fakultät

Zuschüsse an Kongressreisekosten

Antragsberechtigung

Die folgenden Personengruppen sind berechtigt, Zuschüsse an Reisekosten für wissenschaftliche Veranstaltungen im In- und Ausland beim Dekanat zu beantragen:

  • alle Angehörigen der Philosophischen Fakultät, wenn es sich um Anträge für Zuschüsse ausschliesslich an Zug- und Busreisekosten handelt;
  • Doktorierende der Graduiertenschule der Philosophischen Fakultät, die aktiv an einer wissenschaftlichen Veranstaltung teilnehmen mit einem Vortrag oder Paper, einem Kongressposter oder als Moderation (Panel Chair);
  • Angestellte auf Qualifikationsstellen an der Philosophischen Fakultät nach dem Doktorat (Oberassistierende, Postdocs; ausgenommen sind reine UFSP-Anstellungen und reine Lehranstellungen; Drittmittelangestellte sind nur antragsberechtigt, wenn ihr Projekt kein Reisebudget beinhaltet);
  • wissenschaftliche Mitarbeitende der Philosophischen Fakultät (ausgenommen sind reine UFSP-Anstellungen und reine Lehranstellungen; Drittmittelangestellte sind nur antragsberechtigt, wenn ihr Projekt kein Reisebudget beinhaltet);

Für kurze Forschungsaufenthalte (zum Beispiel Summer Schools, Archivrecherchen) können Doktorierende und Assistierende zudem Unterstützung von der Graduiertenschule beantragen, siehe dazu Finanzielle Förderung für Doktorierende (unter «Forschungsunterstützung»).

Rahmenbedingungen

Für die folgenden Aufwände werden Zuschüsse gesprochen:

Reisekosten (ohne optionale Zusatzleistungen)

  • für alle Fakultätsangehörigen: Bahnfahrten gemäss Spesenreglement und Nachtzugfahrten,
  • für Wissenschaftler:innen gemäss der oben genannten Liste: kostengünstige Flüge in der Regel zum Economy-Saver-Tarif abzüglich der anfallenden Lenkungsabgabe, wenn das Jahresmaximum von 1000 Franken erreicht ist.

Zusätzlich für Wissenschaftler:innen gemäss der oben genannten Liste:

  • Übernachtungskosten gemäss § 9 des Spesenreglements der UZH,
  • Kongress- oder Tagungsgebühren ohne optionale Zusatzleistungen.

Für Taxifahrten und Verpflegungskosten werden keine Zuschüsse gewährt. Pro Person und Kalenderjahr können je nach Antragsberechtigung Zuschüsse von maximal 1000 Franken für Flugreisen, Übernachtungskosten und Kongressgebühren gesprochen werden (G-60001-07-01) sowie maximal 1000 Franken für Zug- und Busreisen (G-60001-07-02). Wenn Antragsberechtigte das persönliche Maximum für Zug- und Busreisen unterjährig ausschöpfen, so können allfällige Mittel für Übernachtung, Kongress und Flugreisen auch für Zugreisen verwendet werden. 

Es besteht kein Anspruch auf vollumfängliche Vergütung der entstandenen Kosten. Beträge unter 50 Franken werden nicht ausbezahlt.

Antragstellung

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Zuschüsse an Kongressreisekosten erst nach der erfolgten Teilnahme an der jeweiligen wissenschaftlichen Veranstaltung. Beachten Sie bitte auch, dass der Antrag innerhalb von maximal zwei Monaten nach dem Ende der Veranstaltung vollständig gemäss der unten genannten Beschreibung beim Dekanat eingegangen sein muss. Eine Fristerstreckung ist ausgeschlossen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die folgende E-Mail-Adresse: 

rechnungswesen@phil.uzh.ch

Für den vollständigen Antrag fügen Sie bitte die folgenden Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei zusammen und senden Sie sie als Anhang via E-Mail. Die Datei darf maximal 50 MB umfassen.

Unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen werden unbearbeitet retourniert.

Bitte tragen Sie die genaue Summe, die Sie beantragen möchten, in das Spesenformular ein. Diese darf 2023 den jährlichen Budgetrahmen von 1000 bzw. 2000 Franken nicht übersteigen. Reichen Sie mehrere Anträge pro Jahr ein, reduziert sich der Maximalbetrag um die zuvor gesprochenen Zuschüsse.

Das Dekanat führt keine Korrespondenz über die Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto. Die Spesen werden in einer separaten Auszahlung vergütet und nicht zusammen mit allfälligen Lohnzahlungen getätigt.

Ansprechperson im Dekanat

Remo Gabuzzini
Teams E-Mail