Navigation auf uzh.ch
Die folgenden Personengruppen sind berechtigt, Zuschüsse an Reisekosten für wissenschaftliche Veranstaltungen im In- und Ausland beim Dekanat zu beantragen:
Für kurze Forschungsaufenthalte (zum Beispiel Summer Schools, Archivrecherchen) können Doktorierende und Assistierende zudem Unterstützung von der Graduiertenschule beantragen, siehe dazu Finanzielle Förderung für Doktorierende (unter «Forschungsunterstützung»).
Für die folgenden Aufwände werden Zuschüsse gesprochen:
Reisekosten (ohne optionale Zusatzleistungen)
Zusätzlich für Wissenschaftler:innen gemäss der oben genannten Liste:
Für Taxifahrten und Verpflegungskosten werden keine Zuschüsse gewährt. Pro Person und Kalenderjahr können je nach Antragsberechtigung Zuschüsse von maximal 1000 Franken für Flugreisen, Übernachtungskosten und Kongressgebühren gesprochen werden (G-60001-07-01) sowie maximal 1000 Franken für Zug- und Busreisen (G-60001-07-02). Wenn Antragsberechtigte das persönliche Maximum für Zug- und Busreisen unterjährig ausschöpfen, so können allfällige Mittel für Übernachtung, Kongress und Flugreisen auch für Zugreisen verwendet werden.
Es besteht kein Anspruch auf vollumfängliche Vergütung der entstandenen Kosten. Beträge unter 50 Franken werden nicht ausbezahlt.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Zuschüsse an Kongressreisekosten erst nach der erfolgten Teilnahme an der jeweiligen wissenschaftlichen Veranstaltung. Beachten Sie bitte auch, dass der Antrag innerhalb von maximal zwei Monaten nach dem Ende der Veranstaltung vollständig gemäss der unten genannten Beschreibung beim Dekanat eingegangen sein muss. Eine Fristerstreckung ist ausgeschlossen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die folgende E-Mail-Adresse:
Für den vollständigen Antrag fügen Sie bitte die folgenden Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei zusammen und senden Sie sie als Anhang via E-Mail. Die Datei darf maximal 50 MB umfassen.
Unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen werden unbearbeitet retourniert.
Bitte tragen Sie die genaue Summe, die Sie beantragen möchten, in das Spesenformular ein. Diese darf 2023 den jährlichen Budgetrahmen von 1000 bzw. 2000 Franken nicht übersteigen. Reichen Sie mehrere Anträge pro Jahr ein, reduziert sich der Maximalbetrag um die zuvor gesprochenen Zuschüsse.
Das Dekanat führt keine Korrespondenz über die Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto. Die Spesen werden in einer separaten Auszahlung vergütet und nicht zusammen mit allfälligen Lohnzahlungen getätigt.