Prüfungs- und Betreuungsberechtigungen
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Prüfungs- und Betreuungsberechtigung im Doktoratsstudium gemäss Verordnung über die Promotion (PromVO) 2019
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Prüfungs- und Betreuungsberechtigungen im Doktoratsstudium gemäss Promotionsverordnung (PVO) 2009
Professorinnen und Professoren
Status | Berechtigung zur Betreuung der Dissertation |
---|---|
im Amt | Ja |
emeritiert | Ja, sofern das Dissertationsprojekt vor der Emeritierung übernommen wurde und innert fünf Jahren nach der Emeritierung abschliessbar ist. Die Einschreibung der Doktorandin oder des Doktoranden muss spätestens im letzten Semester vor Emeritierung vorliegen |
nach Wechsel an andere Universität | Ja, aber nur mit Bewilligung der Studiendekanin bzw. des Studiendekans und nur als externe Betreuungsperson (Vorsitz der Promotionskommission nicht möglich) |
Zu den Professorinnen und Professoren zählen die ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren, die Assistenzprofessorinnen und -professoren mit oder ohne Tenure Track, die Förderungsprofessorinnen und -professoren sowie die folgenden assoziierten Professorinnen und Professoren:
- Professorinnen und Professoren des Departements Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften der ETH Zürich
- Prof. Dr. Flurin Condrau (Medizinische Fakultät)
- Prof. Dr. Ulrich Woitek (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Titularprofessorinnen und -professoren sowie Privatdozentinnen und -dozenten
Status | Berechtigung zur Betreuung der Dissertation |
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aktiv | Ja, aber nur mit einer Zweitbetreuung einer Person aus der Gruppe der ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren, Assistenzprofessorinnen und -professoren mit oder ohne Tenure Track, Förderungsprofessorinnen und -professoren und assoziierten Professorinnen und Professoren |
nach Rückgabe der Venia Legendi | Nein |
nach Vollendung des 65. Lebensjahrs | Nein |
Liste der Titularprofessorinnen und Titularprofessoren
Liste der Privatdozentinnen und Privatdozenten
Gastprofessorinnen und Gastprofessoren
Status | Berechtigung zur Betreuung der Dissertation |
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aktiv | Ja, aber nur mit Bewilligung der Studiendekanin bzw. des Studiendekans und nur als externe Betreuungsperson (Vorsitz der Promotionskommission nicht möglich) |
nach Beendigung der Gastprofessur | Ja, aber nur mit Bewilligung der Studiendekanin bzw. des Studiendekans und nur als externe Betreuungsperson (Vorsitz der Promotionskommission nicht möglich) |
Prüfungs- und Betreuungsberechtigungen im Doktoratsstudium gemäss Promotionsordnung (PO) 2006
Wichtige Mitteilung für Doktoratsstudierende gemäss Promotionsverordnung vom 29. Mai 2006
Im Sinn einer Übergangslösung haben Studierende, die das Doktorat gemäss Promotionsordnung vom 29. Mai 2006 (PO 2006) abschliessen, die Möglichkeit, die bislang vorgesehenen Referentinnen oder Referenten beizubehalten, sofern mindestens eine Referentin oder ein Referent dem Kreis der Professorinnen bzw. Professoren der Philosophischen Fakultät (§ 7 PO 2006) angehört.
Professorinnen und Professoren
Status | Berechtigung zur Betreuung der Dissertation |
---|---|
im Amt | Ja |
emeritiert | Ja, sofern das Dissertationsprojekt vor der Emeritierung übernommen wurde und bis Frühjahrssemester 2019 abschliessbar ist. Die Einschreibung der Doktorandin oder des Doktoranden muss spätestens im letzten Semester vor Emeritierung vorliegen. |
nach Wechsel an andere Universität | Ja, aber nur mit Bewilligung der Studiendekanin bzw. des Studiendekans und nur als externe Betreuungsperson (hauptverantwortliche Betreuung nicht möglich) |
Zu den Professorinnen und Professoren zählen die ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren, die Assistenzprofessorinnen und -professoren mit oder ohne Tenure Track, die Förderungsprofessorinnen und -professoren sowie die folgenden assoziierten Professorinnen und Professoren:
- Professorinnen und Professoren des Departements Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften der ETH Zürich
- Prof. Dr. Flurin Condrau (Medizinische Fakultät)
- Prof. Dr. Ulrich Woitek (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Titularprofessorinnen und -professoren sowie Privatdozentinnen und -dozenten
Status | Berechtigung zur Betreuung der Dissertation |
---|---|
aktiv | Ja, aber nur mit Bewilligung der Studiendekanin bzw. des Studiendekans und mit einer Zweitbetreuung einer Person aus der Gruppe der ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren, Assistenzprofessorinnen und -professoren mit oder ohne Tenure Track, Förderungsprofessorinnen und -professoren und assoziierten Professorinnen und Professoren |
nach Rückgabe der Venia Legendi | Nein |
nach Vollendung des 65. Lebensjahres | Nein |
Liste der Titularprofessorinnen und Titularprofessoren
Liste der Privatdozentinnen und Privatdozenten
Gastprofessorinnen und Gastprofessoren
Status | Berechtigung zur Betreuung der Dissertation |
---|---|
aktiv | Ja, aber nur mit Bewilligung der Studiendekanin bzw. des Studiendekans und nur als externe Betreuungsperson (hauptverantwortliche Betreuung nicht möglich) |
nach Beendigung der Gastprofessur | Ja, aber nur mit Bewilligung der Studiendekanin bzw. des Studiendekans und nur als externe Betreuungsperson (Vorsitz der Promotionskommission nicht möglich) |