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Das Studium zum «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» (LfM) vermittelt ergänzend zum fachwissenschaftlichen Masterabschluss eine pädagogisch-didaktische Ausbildung, die zum Unterrichten an einer Maturitätsschule befähigt. Der Lehrdiplomstudiengang, der 60 ECTS Credits umfasst und abhängig von der Studienstruktur in der Regel vier bis sechs Semester dauert, kann parallel zum Master- und Doktoratsstudium absolviert werden.
Sie können das Lehrdiplom für Maturitätsschulen für ein oder zwei Unterrichtsfächer erwerben. Es ist auch möglich, zu einem späteren Zeitpunkt die Lehrbefähigung für ein zusätzliches Unterrichtsfach zu erlangen. In allen Studiengangvarianten können Sie zudem die Berufspädagogische Zusatzqualifikation erwerben, die für den Unterricht an Berufsmaturitätsschulen sowie an Handels-, Wirtschafts- und Informatikmittelschulen verlangt wird.
Weitere Informationen zum Lehrdiplomstudiengang sind auf der Webseite des Instituts für Erziehungswissenschaft erhältlich.
Für den Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen (LfM)» gelten seit Januar 2021 eine neue Rahmenverordnung und eine neue Studienordnung (inkl. Anhänge 1 «Studienpläne» und 2 «Fachwissenschaftliche Kompetenzen für das ‹Lehrdiplom für Maturitätsschulen› an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich»). Die neue Studienordnung über das «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich wird per Herbstsemester 2021 in Kraft gesetzt.
Für Studierende, die bereits im Studiengang LfM eingeschrieben sind, ergeben sich damit keine merklichen Änderungen beim Studienaufbau oder -ablauf. Die Änderungen sind grösstenteils formal, das Studium kann wie geplant weitergeführt und beendet werden.
Eine grössere Änderung betrifft die Berufspädagogische Zusatzqualifikation (BPZQ): Diese konnte bisher nur innerhalb des Studiengangs LfM erworben werden. Neu wird sie auch als eigenständiges Studienprogramm angeboten, sodass nun auch Lehrpersonen, die bereits über ein abgeschlossenes Lehrdiplom verfügen, diese Zusatzqualifikation an der UZH erwerben können.
Für Studierende, die sich per Herbstsemester 2021 neu in den Studiengang LfM einschreiben, gelten die neue Rahmenverordnung sowie die neue Studienordnung «Zulassung» LfM. Die neuen Rechtsgrundlagen sind auf der Webseite der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich unter dem folgenden Link publiziert.