Bachelor
Auf dieser Seite haben wir die für Sie wichtigen Dokumente zu allen Studienprogrammen zusammengeführt. Einige Dokumente sind rechtsverbindlich, wie der Anhang zur Studienordnung (STO) sowie gegebenenfalls die Regeln zum Übergang (ÜR). Alle übrigen Dokumente, namentlich der Modulkatalog (MK), das Mustercurriculum (MC) und die programmspezifische Wegleitung (WL) haben erläuternden Charakter, es können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.
Dem Anhang zur Studienordnung (STO) entnehmen Sie die für das Bestehen des Programms relevanten Anforderungen. Ausserdem enthält der Anhang allfällige Kombinationsverbote zwischen Programmen. Sofern Sie das Studium des Programms vor Herbstsemester 2019 aufgenommen haben, so gilt für Sie die Regelung zum Übergang (ÜR). Nehmen Sie ein vor dem Herbstsemester 2019 begonnenes Studium bis spätestens Herbstsemester 2023 wieder auf, gelten für Sie die Übergangsregelungen, zu einem späteren Zeitpunkt gilt der Anhang zur Studienordnung. Darüber hinaus enthalten die Regelungen zum Übergang die Äquivalenztabelle der Pflichtmodule. Der Modulkatalog (MK) enthält die beständigen Informationen zum Modulangebot des Programms und das Mustercurriculum (MC) zeigt Ihnen einen möglichen Weg, wie Sie das Programm bei einem Vollzeitstudium innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren können. Die programmspezifische Wegleitung (WL) enthält schliesslich weitere Erläuterungen und Empfehlungen für Ihr Studium.
In der allgemeinen Wegleitung für das Studium an der Philosophischen Fakultät (PDF, 415 KB) finden Sie Informationen für Ihr Studium, die für Studierende aller Studienprogramme relevant sind.
Glossar
Studienordnung (allgemeiner Teil und programmspezifische Anhänge)
Die Studienordnung enthält die Ausführungsbestimmungen der Rahmenverordnung über die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (RVO PhF). Sie besteht aus einem Allgemeinen Teil und den programmspezifischen Anhängen. Der Allgemeine Teil regelt die programmübergreifenden Aspekte des Studiums. Die Anhänge regeln die programmspezifischen Aspekte.
Studienplan
Der Studienplan ist ein formaler Bestandteil der programmspezifischen Anhänge sowie der Regelungen zum Übergang. Er enthält die Regeln zur Erfüllung des Curriculums, die sogenannten Bestehensvoraussetzungen. Erst wenn alle Bestehensvoraussetzungen erfüllt sind, kann das Studienprogramm abgeschlossen werden.
Regelungen zum Übergang
Wenn Sie Ihr Studium vor Herbstsemester 2019 aufgenommen haben, sind Sie von den Regelungen zum Übergang betroffen.
Äquivalenztabelle
Die Äquivalenztabelle ist ein formaler Bestandteil der Regelungen zum Übergang. Sie beschreibt die Gleichwertigkeit von alten und neuen Pflichtmodulen, da ab Herbstsemester 2019 alle Pflichtmodule neu angeboten werden. Der Äquivalenztabelle kann entnommen werden, welche Pflichtmodule bis zum Abschluss absolviert werden müssen.
Mustercurriculum
Das Mustercurriculum ist ein Beispiel für einen möglichen sinnvollen Studienverlauf, um alle Bestehensvoraussetzungen innerhalb der Regelstudienzeit zu erfüllen. Daneben kann es auch andere sinnvolle Studienverläufe geben.
Modulkatalog
Im Modulkatalog ist das langlebige Modulangebot des Studienprogramms dargestellt. Er enthält die ein spezifisches Semester überdauernden Informationen zu Pflicht- und Wahlpflichtmodulen eines Programms. Das Angebot über die nur semesterweise angebotenen Wahlmodule finden Sie jeweils semesteraktuell im Vorlesungsverzeichnis.
Modulgruppe
Die Modulgruppen stellen die inhaltliche Gliederung der Studienprogramme dar und machen den inhaltlichen Aufbau eines Programms sichtbar. Diese Gliederung zieht sich durch sämtliche Dokumente zum Programm (programmspezifischer Studienplan, Übergangsstudienplan, Äquivalenztabelle, Modulkatalog, Mustercurriculum, Vorlesungsverzeichnis, Studienstand und Academic Record).
Modultyp
Es werden drei Modultypen unterschieden. Pflichtmodule (P) und Wahlpflichtmodule (WP) gehören zum beständigen Angebot des Studienprogramms; sie bilden den Modulkatalog und können bei einem ersten Fehlversuch einmal wiederholt werden. Die Wahlmodule (W) werden in jedem Semester neu konzipiert und nur einmalig angeboten. Sie können deshalb in der Regel nicht wiederholt werden. Das Angebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.
Alle Pflichtmodule (P) eines Programms müssen erfolgreich absolviert werden. Wird ein Pflichtmodul definitiv nicht bestanden – das ist der Fall bei einem zweiten Fehlversuch – so erfolgt eine Sperre für das Programm. Die Sperre gilt ausserdem für alle Programme, in denen dieses Modul ein Pflichtmodul darstellt. Wahlpflichtmodule (WP) und Wahlmodule (W) sind substituierbar.
Wegleitung (werden laufend veröffentlicht)
Die Wegleitungen enthalten weiterführende Erläuterungen und Empfehlungen zum Studium. Sie geben den Studierenden Hinweise zur erfolgreichen Studiengestaltung und beantworten u.a. Fragen zum Studienverlauf, zu den Lehrformen, zu den Anforderungen von Prüfungen oder Qualifikationsarbeiten. Wegleitungen haben ausschliesslich erläuternden Charakter. Sie bilden keine Rechtsgrundlage.
Auslaufende Programme
Entscheiden Sie sich gegen einen Wechsel in ein neues, dürfen Sie Ihr altes Programm bis zum Bachelorabschluss zu Ende studieren. Für Sie gelten die in den Regelungen zum Übergang festgehaltenen Übergangsbestimmungen. Fristen und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zu den auslaufenden Programmen.