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In der App «Studienfortschritt & -abschluss» müssen Sie an der Philosophischen Fakultät folgende Besonderheiten beachten und allenfalls Studienleistungen selbständig zuweisen.
Nicht an den Abschluss angerechnete Module müssen im Academic Record als solche ausgewiesen werden, gemäss § 47 der Rahmenverordnung über die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (RVO PhF).
Bitte teilen Sie alle Module, die nicht an Ihr Studienprogramm angerechnet werden, in die Kategorie «Nicht an den Abschluss angerechnete Leistungen/ Auf Academic Record: Summe ECTS Credits» zu.
Wenn Sie für Ihr Masterstudium Bachelormodule als Auflagen absolviert haben, müssen Sie diese in der App der Kategorie «Nicht an den Abschluss angerechnete Leistungen/ Für Auflagen: Summe ECTS Credits» zuweisen.
Achtung: Bachelormodule, die sowohl auf Bachelor- als auch auf Masterstufe anrechenbar sind (vertikal crossgelistete Module), werden unter Umständen einem Masterprogramm zugeteilt. Dies wirkt sich auf die Erfüllung der Bestehensvoraussetzungen aus.
Bitte beantragen Sie dann eine Anpassung Ihrer Auflagenmodule im Onlineformular.
Sind Sie in einem auslaufenden Studienprogramm eingeschrieben, zeigt Ihnen die App das Total der ECTS Credits, die Anzahl der benoteten Module und die Programmnote. Die Bestehensvoraussetzungen sind für auslaufende Studienprogramme nicht abgebildet.
Bearbeiten Sie den Abschlussvorschlag entsprechend der Regelungen und reichen ihn in der App ein. Das Studiendekanat wird diesen prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Beachten Sie bei auslaufenden Bachelorstudienprogrammen: Wenn wir Ihren Antrag zurückweisen, können Sie fehlende Studienleistungen letztmals im Frühjahrssemester 2023 buchen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Abschlussvorschlag so früh wie möglich einzureichen, damit Sie die Buchungsfristen nicht verpassen. Wir prüfen Ihren Abschlussvorschlag innerhalb von drei bis vier Wochen.
Die App zeigt Ihnen an, dass Sie Leistungen für das Studium generale verwenden können. Es wird jedoch nicht geprüft, ob Module dafür angerechnet wurden. Als Folge davon sind die Bestehensvoraussetzungen für das Studium generale immer erfüllt (grün).
Module, die Sie für das Studium generale verwenden möchten, weisen Sie in der App selbst zu.
Grundsätzlich können Sie alle Module der UZH für das Studium generale verwenden. Davon ausgenommen sind Deutschkurse bis und mit Niveau C1.
Vor dem Herbstsemester 2019 erworbene Lateinkenntnisse mit dem Modul «06SM_latinum» mit 12 ECTS Credits wurden mit einer Note bewertet. Sie können beantragen, dass die Bewertung statt einer Note mit «bestanden» ausgewiesen wird (gemäss § 49 STO PhF).
Möchten Sie dies anpassen, schicken Sie eine E-Mail mit Ihrem Namen, Vornamen, Matrikelnummer und Studienprogramm an abschluss@phil.uzh.ch.
Wenn Sie neben Ihrem Major-Studienprogramm an der UZH ein Minor-Studienprogramm im Umfang von bis zu 60 ECTS Credits im Bachelor bzw. von bis zu 30 ECTS Credits im Master an einer anderen universitären Hochschule belegen (Outgoing-Mobilität), muss diese Hochschule den Abschluss für die Anrechnung an den Studienabschluss an der UZH mit einer Gesamtnote (und gegebenenfalls mit einem Academic Record bzw. Transcript of Record) bestätigen. Weitere Informationen finden Sie unter Mobilität.
Das Studiendekanat versendet die Abschlussdokumente für Abschlüsse bis spätestens zwölf Wochen nach Anmeldung zum Abschluss; im Herbstsemester frühestens ab 31. Januar und im Frühjahrssemester frühestens 30. April oder 31. Juli.
Beachten Sie bitte auch folgende Bestimmungen:
Bei Fragen zu den Abschlussdokumenten wenden Sie sich bitte schriftlich an abschluss@phil.uzh.ch.
Studieren Sie zurzeit an der UZH in einem Bachelorstudiengang und beabsichtigen einen Übertritt ins Masterstudium, beantragen Sie bitte den Studiengangwechsel bei der nächsten Einschreibung über das Studierendenportal innerhalb der vorgesehenen Fristen.
Besitzen Sie einen Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule oder liegt seit Ihrem Bachelorabschluss an der UZH ein zeitlicher Unterbruch vor (Exmatrikulation), reichen Sie ein Immatrikulationsgesuch über die Online-Bewerbung ein. Weitere Informationen zum Wechsel ins Masterstudium erhalten Sie auf der Webseite der Zulassungsstelle.
Die Termine der nächsten Masterfeiern sind folgende:
Bei Fragen zur Masterfeier wenden Sie sich bitte schriftlich an abschluss@phil.uzh.ch.