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Die Leistungsausweise werden digital erstellt. Sie stehen Ihnen als PDF-Dokument im Studierendenportal kostenlos in einer deutschen und in einer englischen Version zur Verfügung. Der Versand der Leistungsausweise per Post entfällt damit. Sie erhalten per E-Mail eine Benachrichtigung, ab wann Ihr Leistungsausweis zum Download bereitsteht:
Benötigen Sie einen beglaubigten Leistungsausweis auf weissem oder auf Sicherheitspapier, so können Sie diesen über den Bestellbutton direkt im Studierendenportal anfordern. Der Druck und die Beglaubigung erfolgen ausschliesslich durch die Kanzlei gegen eine Gebühr.
Hinweis:
Benötigen Sie die englische Version, prüfen Sie in der Anzeige, ob für alle gewünschten Module eine englische Übersetzung vorliegt, bevor Sie den Bestellbutton drücken. Bei nicht vollständig übersetzten Leistungsausweisen wenden Sie sich an die Student Services. Diese veranlassen die Übersetzung durch die Institute/Seminare. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung 10 Arbeitstage dauern kann.
Benötigen Sie vor der Kalenderwoche 8 oder 38 eine aktuelle Leistungsübersicht, können Sie die Vorläufige Leistungsübersicht wahlweise in der deutschen oder englischen Version bestellen. Dies ist jeweils ab dem 1. Januar für das Herbstsemester bzw. ab dem 1. Juli für das Frühjahrssemester möglich. Das Studiendekanat der Philosophischen Fakultät stellt die Vorläufige Leistungsübersicht aus.
Für die englische Version gilt ebenfalls der Hinweis zu fehlenden Übersetzungen im Absatz «Beglaubigter Leistungsausweis».
Benötigen Sie eine beglaubigte Version Ihrer Abschlussdokumente, wenden Sie sich bitte an die Student Services:
Die Beglaubigung von Abschlussdokumenten der Bachelor- und Masterstudiengänge können Sie bei den Student Services am Schalter oder per E-Mail anfordern. Sie können die Dokumente von einer Vertretungsperson abholen lassen, wenn diese über eine Vollmacht verfügt und sich ausweist.
Für Bachelor- und Masterabschlüsse ab Herbstsemester 2019 werden die Abschlussdokumente auf Deutsch und Englisch ausgestellt. Es ist jedoch möglich, dass einige Modultitel auf dem Academic Record noch nicht auf Englisch übersetzt wurden. Sollten Sie eine Übersetzung der fehlenden Modultitel benötigen, wenden Sie sich bitte an die Student Services. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung 10 Arbeitstage dauern kann.
Benötigen Sie eine englische Übersetzung des Academic Records vor Herbstsemester 2019, muss diese von einer qualifizierten, d. h. nachweislich diplomierten Fachperson angefertigt werden. Sie können selber mittels der bereitgestellten Übersetzungsvorlagen eine englische Version mit den deutschen Modultiteln oder (falls vorhanden) mit den englischen Modultiteln aus dem Leistungsausweis zusammenstellen. Dies verringert den Aufwand und somit die Kosten für den Übersetzungsservice. Bitte beachten Sie, dass das Dokument keine Auslassungen oder Ergänzungen aufweisen darf. Bitte reichen Sie zur Beglaubigung der Übersetzung zusammen mit dem übersetzten Dokument die Qualifikationsbestätigung der Übersetzerin oder des Übersetzers bei den Student Services ein. Das beglaubigte Dokument wird Ihnen je nach Wunsch per E-Mail oder per Post retourniert.