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Philosophische Fakultät

Gesuche

Studium mit Nachteilsausgleich

Studieren Sie mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit, können Sie individuelle Anpassungen beantragen. Möchten Sie solche ausgleichenden Massnahmen beantragen, melden Sie sich bitte bei der Fachstelle Studium und Behinderung der UZH. Den Anspruch auf ausgleichende Massnahmen müssen Sie für jedes Semester neu geltend machen. Weitere Informationen entnehmen Sie den Rechtserlassen der Philosophischen Fakultät (§ 9 der Rahmenverordnung und § 9 der Studienordnung). (PDF, 209 KB)

Zuständigkeiten und Verfahren

Die Fachstelle Studium und Behinderung (FSB) ist die erste Kontaktstelle für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten. Die FSB prüft, ob sich Ihre Behinderung oder chronische Krankheit auf studienrelevante Aktivitäten auswirkt, und erarbeitet – gestützt auf ärztliche Zeugnisse, Gespräche und weitere Informationen – einen Vorschlag über den individuellen Nachteilsausgleich. Die FSB erstellt auf dieser Basis das Formular «Empfehlung Nachteilsausgleich» (ENTA, früher UBIS) und ein Gesprächsprotokoll. Bitte wenden Sie sich zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation bzw. der Semestereinschreibung an die FSB für die Ausstellung eines ENTA-Formulars. Die Kontaktangaben sowie Informationen über weitere Dienstleistungen der FSB finden Sie auf deren Webseite.

Reichen Sie Ihren Antrag für nachteilsausgleichende Massnahmen möglichst umgehend nach Erhalt des ENTA-Formulars bei den Student Services der Philosophischen Fakultät ein. Bitte führen Sie in Ihrem Antrag aus, für welche Module Sie nachteilsausgleichende Massnahmen beantragen. Legen Sie das ENTA-Formular zusammen mit dem Gesprächsprotokoll und einem Arztzeugnis (nicht älter als ein Jahr) bei; ohne diese wird der Antrag nicht bearbeitet. Ihr Antrag wird geprüft, und der Studiendekan oder die Studiendekanin entscheidet nach Rücksprache mit den Instituten und Seminaren, ob nachteilsausgleichende Massnahmen gewährt werden können. Die von der Studiendekanin oder dem Studiendekan bewilligten ausgleichenden Massnahmen sind sowohl für die Studierenden als auch für die Modulverantwortlichen und Dozierenden verbindlich.

Die Institute und Seminare sind für die Umsetzung der nachteilsausgleichenden Massnahmen zuständig. Die Organisation der Prüfungen ist abhängig von den Anpassungen und den Prüfungsorten.

Studieren Sie zusätzlich auch an anderen Fakultäten der UZH, sind nachteilsausgleichende Massnahmen jeweils bei der das Modul anbietenden Fakultät zu beantragen. Bitte beachten Sie die geltenden fakultätsspezifischen Bestimmungen zu den Fristen und Formalitäten zur Einreichung von Anträgen.

Einzureichende Unterlagen für den Antrag an die Fakultät:

  • Antragsformular, (DOCX, 62 KB)vollständig ausgefüllt, als WORD-Datei und als unterzeichnete PDF-Datei an die Student Services zustellen;
  • aktuell gültiges ENTA-Formular (früher UBIS);
  • Gesprächsprotokoll
  • Arztzeugnis, weniger als 1 Jahr alt (bei erstmaliger Gesuchstellung oder Änderung des Gesundheitszustandes);
  • Entscheid/Bericht für Prüfungen aus der Gymnasiumszeit (bei erstmaliger Gesuchstellung).

Angaben zur modulverantwortlichen Person entnehmen Sie dem Vorlesungsverzeichnis

In Ausnahmefällen kann die Fachstelle Studium und Behinderung das ENTA-Formular für länger als ein Semester ausstellen. Doch auch in diesem Fall müssen Sie pro Semester einen vollständigen Antrag an die Studiendekanin oder den Studiendekan einreichen.

Bitte reichen Sie nur ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht (siehe unten) ein. Unvollständige Anträge können wir nicht entgegennehmen.

Verbindliche Fristen

Bitte beachten Sie stets die Tabelle mit den Fristen. Diese sind verbindlich und müssen Sie vor jedem Semester einhalten, für das Sie nachteilsausgleichende Massnahmen beantragen möchten. Bei Nichteinhalten der Fristen kann die Umsetzung nicht gewährleistet werden.

Was Frist An wen
Neuanmeldung und Erstellung eines UBIS-Formulars bei der FSB So früh wie möglich, damit die fakultären Fristen eingehalten werden können. Achtung: Die Abklärung bei der FSB kann durchaus mehrere Wochen beanspruchen.

Fachstelle Studium und Behinderung

Antrag auf nachteilsausgleichende Massnahmen während der Veranstaltung (z.B. Schreibassistenz)

Im Herbstsemester jeweils per 1. August und im Frühjahrssemester jeweils per 3. Januar.

Antrag an studium@phil.uzh.ch
oder per Post

Antrag auf nachteilsausgleichende Massnahmen für Module mit Leistungsnachweisen während des Semesters

Mindestens 8 Wochen vor der Durchführung des Leistungsnachweises

Antrag an studium@phil.uzh.ch
oder per Post

Antrag auf nachteilsausgleichende Massnahmen für Module mit Leistungsnachweisen am Ende des Semesters

Herbstsemester:
spätestens bis 15. Oktober

Frühjahrssemester:

Spätestens bis 31. März

Antrag an studium@phil.uzh.ch
oder per Post

Studium und Militär

Möchten Sie ein Gesuch für die Verschiebung des Militärdienstes stellen, füllen Sie zuerst das Dienstverschiebungsformular für den AdA im Studium aus. Dieses und entsprechende Erläuterungen finden Sie auf der Webseite der Schweizer Armee.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Gesuch erst prüfen können, wenn Sie im Semester, in dem Sie den zu verschiebenden Militärdienst leisten müssten, eingeschrieben sind. Dies setzt die Bezahlung und Verarbeitung der Semestergebühren voraus.

Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit einer kurzen schriftlichen Begründung bitte als Scan an studium@phil.uzh.ch

Studium und Schwangerschaft

Die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancengleichheit von Frauen und Männern sind der Universität Zürich ein wichtiges Anliegen.

So haben Sie während einer Schwangerschaft die Möglichkeit, ausgleichende Massnahmen zu beantragen. Solche Massnahmen können unter anderem die Sistierung einer Masterarbeit oder die Vorverlegung einer Prüfung sein.

Wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihre Studienprogrammberatungen, die mit Ihnen geeignete Massnahmen besprechen. Das Studiendekanat hält daraufhin die vereinbarten Massnahmen in einem Learning Contract gemäss Studienordnung PhF § 12.1 fest.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Abteilung Gleichstellung und Diversität.
 

Studium und Spitzensport

Die Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport ist der Universität Zürich ein wichtiges Anliegen.

Wenn Sie im Besitz einer Swiss Olympic Card sind, haben Sie die Möglichkeit, Massnahmen wie zum Beispiel eine Prüfungsverschiebung oder die Abgabefrist einer Seminararbeit zu beantragen, die zur Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium beitragen. Wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihre Studienprogrammberatungen, die mit Ihnen geeignete Massnahmen besprechen. Das Studiendekanat hält daraufhin die vereinbarten Massnahmen in einem Learning Contract gemäss Studienordnung PhF § 12.1 fest.

Die zugrundeliegenden Informationen finden Sie auf der Webseite der Zentralen Studienberatung.