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Philosophische Fakultät

Latein und Griechisch

Lateinanforderungen ab Herbstsemester 2019

Das Latinum bildet an der UZH bislang eine formale Voraussetzung für geisteswissenschaftliche Studienprogramme wie Geschichte, Romanische Sprach- und Literaturwissenschaften, Musikwissenschaft und weitere Studienprogramme. Seit Herbstsemester 2019 können fehlende Lateinkenntnisse je nach den spezifischen Fachanforderungen in einem Pflichtmodul im Umfang von 6 ECTS Credits (Grundlagen Latein) oder in zwei Modulen im Umfang von 12 ECTS Credits (vollständiges Latinum) innerhalb des Curriculums erworben werden.

Studierende mit einem schweizerischen gymnasialen Maturitätsausweis oder einem schweizerisch anerkannten kantonalen gymnasialen Maturitätsausweis mit Latein als Grundlagen- oder Schwerpunktfach haben die Leistungen des Latein-Pflichtmoduls bereits erbracht und absolvieren stattdessen bestimmte andere Studienleistungen im Umfang von 6 ECTS Credits (bzw. 12 ECTS Credits für lateinische, mittellateinische und griechische Philologie).

Falls Sie vor Herbstsemester 2019 das Lateinmodul des Sprachenzentrums der UZH und der ETH Zürich im Umfang von 12 ECTS Credits bereits absolviert haben, gilt das neue Pflichtmodul ebenfalls als erfüllt. Die 12 ECTS Credits können in diesem Fall an den Abschluss angerechnet werden. Falls Ihre Studienleistung benotet wurde, können Sie vor Ihrem Studienabschluss entscheiden, ob das Latein als benotete oder nicht benotete Leistung an den Abschluss angerechnet wird.

Bei den auslaufenden Studienprogrammen, für die Lateinkenntnisse eine Studienvoraussetzung sind, gilt: Die mit dem Lateinnachweis erworbenen ECTS Credits können wie bisher nicht an den Abschluss dieser Programme angerechnet werden.

Studienprogramme mit Latein- und Griechischpflicht

Latein im Bachelorstudium

Studienprogramm   Grundlagen Latein II
Altertumswissenschaften Minor Pflicht  
Archäologien Major Pflicht  
Archäologien Minor Pflicht  
Französische Sprach- und Literaturwiss. Major Pflicht  
Französische Sprach- und Literaturwiss. Minor Pflicht  
Geschichte Major Pflicht  
Geschichte Minor Pflicht  
Griechische Philologie Major Pflicht  
Griechische Philologie Minor Pflicht  
Iberoromanische Sprach- und Literaturwiss. Major Pflicht  
Iberoromanische Sprach- und Literaturwiss. Minor Pflicht  
Italienische Sprach- und Literaturwiss. Major Pflicht  
Italienische Sprach- und Literaturwiss. Minor Pflicht  
Lateinische Philologie Major Pflicht Pflicht
Lateinische Philologie Minor Pflicht Pflicht
Musikwissenschaft Major Pflicht  
Musikwissenschaft Minor Pflicht  
Vergleichende Romanische Sprachwiss. Major Pflicht  
Vergleichende Romanische Sprachwiss. Minor Pflicht  

 

Latein im Masterstudium*

Studienprogramm   Grundlagen Latein II
Altertumswissenschaften Mono Pflicht  
Alte Geschichte Minor Pflicht  
Archäologische Kulturwissenschaften Mono   Pflicht
Geschichte Major Pflicht  
Geschichte Minor Pflicht  
Geschichte des Mittelalters Minor Pflicht  
Iberoromanische Sprachwiss. / Literaturwiss. Major Pflicht  
Iberoromanische Sprachwiss. / Literaturwiss. Minor Pflicht  
Italienische Sprachwiss. / Literaturwiss. Major Pflicht  
Italienische Sprachwiss. / Literaturwiss. Minor Pflicht  
Mediävistik Major Pflicht  
Mittellateinische Philologie Minor Pflicht Pflicht
Musikwissenschaft Major Pflicht  
Musikwissenschaft Minor Pflicht  

* Ist Latein auf der entsprechenden Stufe schon im Bachelor erworben worden, müssen die Kurse im Master nicht mehr absolviert werden.

 

Latein im Studium zum LfM

Studienprogramm   Grundlagen Latein II
Französisch                                                     1. UF Pflicht  
Französisch 2. UF Pflicht  
Italienisch 1. UF Pflicht  
Italienisch 2. UF Pflicht  
Spansich 1. UF Pflicht  
Spanisch 2. UF Pflicht  

 

Griechisch im Bachelorstudium

Studienprogramm   Grundlagen Latein II
Griechische Philologie                                     Major Pflicht Pflicht
Griechische Philologie Minor Pflicht Pflicht
Lateinische Philologie Major Pflicht  
Lateinische Philologie Minor Pflicht  

 

Griechisch im Masterstudium*

Studienprogramm   Grundlagen Latein II
Altertumswissenschaften                                  Mono Pflicht  

* Ist Griechisch auf der entsprechenden Stufe schon im Bachelor erworben worden, müssen die Kurse im Master nicht mehr absolviert werden.

Nachweise ausreichender Lateinkenntnisse

  • schweizerischer gymnasialer Maturitätsausweis oder schweizerisch anerkannter kantonaler gymnasialer Maturitätsausweis mit Latein als Grundlagen- oder Schwerpunktfach (auch bei ungenügender Note);
  • schweizerischer gymnasialer Maturitätsausweis oder schweizerisch anerkannter kantonaler gymnasialer Maturitätsausweis mit Latein als fakultativem Maturitätsfach (Freifachkurs/Fakultativkurs) und genügender Fachnote, sofern die Prüfung dem Prüfungsmodus und die Prüfungsvorbereitung den als «Zürcher Modell» genannten Modalitäten gemäss Reglement für die schweizerische Latinumsprüfung «Latinum Helveticum» vom 7. November 2009 entsprechen;
  • Ausweis über die bestandene Ergänzungsprüfung «Latinum Helveticum» der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK);
  • Ausweis über die bestandene Ergänzungsprüfung in Latein (Latinum) des Sprachenzentrums der Universität Zürich und der ETH Zürich;
  • Ausweis über die bestandene Ergänzungsprüfung in Latein (Latinum) einer anderen schweizerischen Universität;
  • Ausweis über die bestandene Abschlussprüfung des Lateinkurses (Latinum) von AKAD College;
  • Ausweis über den erfolgreich und in Verbindung mit dem Altgriechischkurs absolvierten Lateinkurs der Theologischen Fakultät der Universität Zürich;
  • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit ausgewiesenem Latinum (Deutschland);
  • Ausweis über die bestandene Latinumsprüfung an einem staatlichen Schulamt (Deutschland);
  • Reifeprüfungszeugnis einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) mit ausgewiesenem Latinum (Österreich);
  • Diploma di istruzione secondaria superiore del Liceo classico mit ausgewiesenem Latinum (Italien);
  • Liegt ein schweizerischer gymnasialer oder ein schweizerisch anerkannter kantonaler Maturitätsausweis mit Latein als Grundlagen- oder Schwerpunktfach vor, erfasst die Kanzlei der Universität Zürich die Lateinkenntnisse bei der Immatrikulation.

Andere Lateinausweise werden in Absprache mit den Fachpersonen des Seminars für Griechische und Lateinische Philologie im Einzelfall geprüft. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Student Services.

Nachweise ausreichender Griechischkenntnisse

Ab Herbstsemester 2019 können auch die für die lateinischen und griechischen Philologien erforderlichen Griechischkenntnisse im Rahmen eines an den Abschluss anrechenbaren Pflichtmoduls erworben werden. Studierende mit einem der unten aufgelisteten Griechischnachweise haben die Leistungen dieses Pflichtmoduls schon erfüllt und erbringen stattdessen bestimmte andere Studienleistungen:

  • schweizerischer gymnasialer Maturitätsausweis oder schweizerisch anerkannter kantonaler gymnasialer Maturitätsausweis mit Griechisch als Grundlagen- oder Schwerpunktfach (auch bei ungenügender Note);
  • schweizerischer gymnasialer Maturitätsausweis oder schweizerisch anerkannter kantonaler gymnasialer Maturitätsausweis mit Griechisch als fakultativem Maturitätsfach (Freifachkurs/Fakultativkurs) und genügender Fachnote;
  • Ausweis über die bestandene Ergänzungsprüfung in Griechisch (Graecum) des Sprachenzentrums der Universität Zürich und der ETH Zürich;
  • schweizerischer gymnasialer Maturitätsausweis oder schweizerisch anerkannter kantonaler gymnasialer Maturitätsausweis mit Griechisch als Grundlagen- oder Schwerpunktfach (auch bei ungenügender Note).

Andere Griechischausweise werden in Absprache mit den Fachpersonen des Seminars für Griechische und Lateinische Philologie im Einzelfall geprüft. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Student Services.

Lateinvoraussetzungen für die Studiengänge des Lehrdiploms

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung des Studiengangs Lehrdiplom für Maturitätsschulen werden Lateinkenntnisse vorausgesetzt, wenn Sie das Diplom für die Unterrichtsfächer Französisch, Italienisch oder Spanisch erwerben. Dies gilt sowohl, wenn es sich dabei um das erste, als auch, wenn es sich um das zweite oder um ein zusätzliches Unterrichtsfach handelt. Für den Nachweis ausreichender Lateinkenntnisse gelten dieselben Bestimmungen wie für die Haupt- und Nebenfachstudienprogramme auf Bachelor- und Masterstufe.