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Philosophische Fakultät

Anerkennung von Studienleistungen

Haben Sie Leistungen an einer anderen Universität erbracht, können Sie diese unter gewissen Voraussetzungen für Ihr Studium an der Philosophischen Fakultät (PhF) verwenden. Dazu müssen Sie diese Leistungen anerkennen lassen.

Anerkennung von auswärtiger Vorbildung

Nehmen Sie ein Studium an der UZH auf und haben vorher an einer anderen Universität bereits einige Module absolviert, können Sie diese Module wie folgt anerkennen: 

  1. Sobald Sie zugelassen sind, melden Sie sich bei der Fachkoordination Mobilität Ihrer Studienprogramme. 
  2. Dort reichen Sie die Dokumente zu Ihren bisherigen Leistungen ein:
    • offizieller Leistungsausweis, aus dem die Studienleistungen (inklusive der Noten) hervorgehen;
    • allenfalls weitere Informationen zur verwendeten Notenskala von offiziellen, zur Information befugten Stellen (International Relations Office, Dean's Office oder andere), sofern die Notenskala von der Schweiz abweicht;
    • allenfalls beglaubigte Übersetzungen in lateinischem Alphabet.
  3. Zusammen erstellen Sie für jedes Studienprogramm eine Anerkennungsvereinbarung (AV). Diese listet die Module auf, die anerkannt werden können. 
  4. Die Fachkoordination Mobilität leiten eine Kopie der AV an das Studiendekanat weiter. Wir nehmen die Anerkennung so bald wie möglich vor.
  5. Ihre vereinbarten Module der AV werden anerkannt, sobald das erste Semester Ihrer Einschreibung begonnen hat. 
     

Anerkennung von Mobilitätsleistungen

Absolvierte Leistungen im Rahmen der Mobilität während Ihres UZH-Studiums können Sie wie folgt anerkennen:

  1. Sobald Ihr Mobilitätsaufenthalt sicher ist, melden Sie sich bei der Fachkoordination Mobilität Ihrer Studienprogramme.
  2. Zusammen erstellen Sie eine Anerkennungsvereinbarung (AV). Diese listet einerseits die externen Module auf, die Sie in der Mobilität absolvieren. Andererseits sind als Entsprechung die Module der PhF aufgeführt, die Ihnen anerkannt werden.
  3. Nach Ihrer Mobilität wenden Sie sich mit den folgenden Unterlagen wieder an die Fachkoordination Mobilität:
    • offizieller Leistungsausweis, aus dem die Studienleistungen (inklusive der Noten) hervorgehen;
    • allenfalls weitere Informationen zum Workload und zur verwendeten Notenskala von offiziellen, zur Information befugten Stellen (International Relations Office, Dean's Office oder andere), sofern die Notenskala von der Schweiz abweicht;
    • allenfalls beglaubigte Übersetzungen in lateinischem Alphabet.
  4. Haben Sie während Ihrer Mobilität Ihre Modulwahl angepasst, können Sie die AV ebenfalls anpassen. Danach unterschreiben Sie die AV.
  5. Die Fachkoordination Mobilität leitet eine Kopie der AV an das Studiendekanat weiter. Wir legen die definitive Umrechnung der Noten und des Workloads fest. Anschliessend anerkennen wir die Module gemäss Ihrer AV. 

Weitere Anerkennungen

Kompensation von Pflichtmodulen

Wir anerkennen grundsätzlich keine Leistungen, die Sie bereits für einen Abschluss verwendet haben. Eine Ausnahme bilden extern absolvierte Leistungen sowie nachgewiesene Sprachfertigkeiten, deren erworbene Kompetenzen in Ihrem Studienprogramm einem Pflichtmodul entsprechen. Das entsprechende Pflichtmodul können wir Ihnen mit 0 ECTS Credits als erfüllt anerkennen. Sie absolvieren als Kompensation andere Studienleistungen im Umfang der anerkannten ECTS Credits. Wo Sie die Module kompensieren ist abhängig vom Studienplan. Lassen Sie sich vorgängig von Ihrer Studienberatung beraten.

Leistungen der ETH Zürich

Möchten Sie Leistungen der ETH anerkennen lassen, verfahren Sie wie bei der Anerkennung von Mobilitätsleistungen. Melden Sie sich vor der Buchung des Moduls der ETH bei der Fachkoordination Mobilität Ihrer Studienprogramme. Nach Abschluss des Moduls leiten Sie die myStudies-Übersicht an Ihre Fachkoordination Mobilität weiter. Diese prüft Ihre Leistungen und reicht Sie mittels AV beim Studiendekanat zur Anerkennung ein. 
Einige Module der ETH werden automatisch anerkannt. Diese erkennen Sie daran, dass sie auch im Vorlesungsverzeichnis der UZH aufgelistet sind, da sie Bestandteile unserer Curricula bilden.

Sprachkurse des Sprachenzentrums der Universität Zürich und der ETH Zürich

Die Anerkennung der Sprachkurse des Sprachenzentrums nehmen wir für Sie vor. Sie müssen dafür nichts weiter unternehmen.  
 

Bestimmungen

Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Arten der Anerkennung. 

Studienleistungen können anerkannt werden, sofern...

  • Sie diese an einer anerkannten Hochschule erbracht haben;
  • Sie diese nicht bereits für einen Abschluss verwendet haben, (mit Ausnahme der «Kompensation von Pflichtmodulen«);
  • sie stufengerecht sind;
  • sie fachinhaltlich in die Studienprogramme anrechenbar sind.

Von der Anerkennung ausgeschlossen sind...

  • Deutschkurse, da Deutschkenntnisse grundlegende Zulassungsvoraussetzung für die Universität Zürich bilden. Davon ausgenommen ist der Kurs «Wissenschaftlich Schreiben: Schreibwerkstatt; C1–C2». Studieren Sie in einer Programmkombination ohne Deutsch als Zulassungsvoraussetzung, können Sie Deutschkurse des Sprachenzentrums anerkennen, sofern diese Kurse Teil Ihres Curriculums sind. 
  • Leistungen von Weiterbildungsstudiengängen, wie z. B. Certificate of Advanced Studies (CAS), Diploma of Advanced Studies (DAS), Master of Advanced Studies (MAS).
  • externe erbrachte Bachelor- oder Masterarbeit.

Allgemeine Hinweise

  • Auskünfte zur Anerkennung: Vor Ihrer Zulassung und Einschreibung können wir die Anerkennung Ihrer Vorbildung nicht verbindlich abklären.
  • Anerkennungsvereinbarung pro Studienprogramm: Zur Anerkennung von Studienleistungen in mehreren Studienprogrammen müssen Sie für jedes Programm eine separate AV mit der Fachkoordination Mobilität Ihrer Studienprogramme erstellen.
  • Umrechnung der Noten: Falls nötig, rechnen wir die Noten einheitlich nach der modifizierten bayerischen Formel um. Einen auf dieser Formel basierenden Notenrechner haben wir für Sie bereitgestellt.
  • Umrechnung Arbeitsaufwand: Leistungspunkte, die nicht in ECTS Credits angegeben sind, rechnen wir entsprechend ihrem Arbeitsaufwand (Workload) in ECTS Credits um. Legen Sie in diesem Fall der AV eine Dokumentation bei, der der Arbeitsaufwand entnommen werden kann.
  • Leistungsausweis: Anerkannte Studienleistungen teilen wir Ihnen mit dem Leistungsausweis verbindlich mit. 
  • Änderungen der Anerkennung: Eine im Leistungsausweis mitgeteilte Anerkennung wird nachträglich nicht mehr verändert.
  • Anteil externer Leistungen: Für die Bachelor- und Masterstufe müssen für das Major- und Mono-Studienprogramm je die Hälfte der erforderlichen Studienleistungen (in ECTS Credits) an der PhF erbracht worden sein.
     

Zuständigkeiten

Die Student Services beantworten Ihre Fragen zur Anerkennung, besonders zur Umrechnung der Noten und ECTS Credits.

Die Fachkoordination Mobilität der Studienprogramme (incomin oder outgoing) sind Ansprechstelle für die fachinhaltliche Prüfung der Studienleistungen und die Erstellung der Anerkennungsvereinbarung.

Die Abteilung Global Student Experience (GSE) unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung Ihres Auslandaufenthalts.

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