Die Philosophische Fakultät unterstützt Anträge für einen an der Fakultät angesiedelten ERC Grant. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Bedingungen:
- Antragsteller*innen für ERC Grants, die die zweite Stufe des Verfahrens erreicht haben und sich verpflichten, im Fall einer Ablehnung nach der zweiten Stufe das ERC-Gesuch noch einmal einzureichen, erhalten auf Antrag an das Dekanat einmalig eine Honorierung in der Höhe von insgesamt 70 000 Franken für ein, zwei oder drei Jahre, wobei die Mittel flexibel eingesetzt werden können.
- Der Antrag kann nur bewilligt werden, wenn der ERC Grant während der gesamten Laufzeit an der UZH angesiedelt wird.
- Die bereits bestehende Möglichkeit, Seed Money für die erste Antragstellung zu beantragen, bleibt davon unberührt.
- Forscherinnen und Forscher, die mit dem Antritt ihrer Anstellung an der UZH bereits einen ERC Starting Grant mitbringen, erhalten – alternativ zu der unter Punkt 1 genannten Honorierung – einen Lohnbeitrag in der Höhe von insgesamt 20 Prozent der Lohnsumme, wobei die Hälfte des Beitrags (10 Prozent) vom betreffenden Institut oder Seminar geleistet wird. Dies gilt, sofern der Lohn mit dem Grant nicht entsprechend abgedeckt werden kann.
Es gilt der übliche Budgetvorbehalt.