Habilitation

Die Habilitation dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Hinblick auf dessen Qualifikation für Professuren an Hochschulen des In- und Auslands. Mit der Habilitation werden wissenschaftlich ausgewiesene Personen zu Privatdozentinnen oder Privatdozenten ernannt und erhalten eine Lehrbefugnis (Venia Legendi).
Rechtsgrundlagen
Habilitationsverfahren
Informationen zum Ablauf des Habilitationsverfahren an der Philosophischen Fakultät enthält das Merkblatt zum Habilitationsverfahren an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich vom 28. Juni 2024.
Ansprechperson im Dekanat
Dr. Selena Rhinisperger
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