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Die Habilitation dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Hinblick auf dessen Qualifikation für Professuren an Hochschulen des In- und Auslands. Mit der Habilitation werden wissenschaftlich ausgewiesene Personen zu Privatdozentinnen oder Privatdozenten ernannt und erhalten eine Lehrbefugnis (Venia Legendi).
Rahmenverordnung über die Habilitation an der Universität Zürich (RVO Habil)
Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (HabilO PhF)
Für die vor dem Inkrafttreten dieser Rechtsgrundlagen eröffneten Habilitationsverfahren sind die Bestimmungen der Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich vom 25. November 2002 weiter anwendbar. Vorbehalten bleibt die RVO Habil.
Informationen zum Ablauf des Habilitationsverfahren an der Philosophischen Fakultät enthält das Merkblatt zum Habilitationsverfahren an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich vom 15. April 2021.
Selena Rhinisperger M. A.
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