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Philosophische Fakultät

Leistungsnachweise

Haben Sie Fragen zu den Prüfungen an der Philosophischen Fakultät? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen, inkl. Abmeldung vom Leistungsnachweis und Wiederholungsprüfung.

Abmeldung von Leistungsnachweisen

Können Sie wegen Krankheit oder Unfall einen Leistungsnachweis nicht absolvieren, müssen Sie dies der zuständigen Stelle am Institut oder Seminar bzw. bei Abbruch einer Prüfung der Aufsicht umgehend mitteilen.

Zusätzlich müssen Sie bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Termin des Leistungsnachweises ein Abmeldegesuch stellen. Dieses können Sie im Studierendenportal unter «Meine Anträge und Rechnungen» tun. Die Antragstellung ist jeweils nach Ende der Stornofrist für Buchungs- oder Anfragemodule möglich. Das Gesuch ist nur mit Belegen (z.B. Arztzeugnis) gültig. Den Bescheid (Genehmigung oder Ablehnung) teilen wir Ihnen ebenfalls im Studierendenportal mit. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn wir Ihren Antrag bearbeitet haben.

Beachten Sie, dass: 

  • wir ein Modul nur mit einem genehmigten Abmeldegesuch stornieren; 

  • von der Stornierung alle im Rahmen dieses Moduls erbrachten Leistungen umfasst werden;

  • Sie sich ggf. aktiv zu einer Wiederholungsprüfung im selben Semester anmelden müssen.

Sie können keine nachträglichen Verhinderungsgründe geltend machen, die sich auf einen bereits abgelegten Leistungsnachweis beziehen.

Leistungsausweis

Der Leistungsausweis (Transcript of Records) wird nach Abschluss des Semesters jeweils in Kalenderwoche 8 (für das Herbstsemester) und 38 (für das Frühjahrssemester) bereitgestellt. Sie können ihn im Studierendenportal unter «Mein Leistungsausweis» herunterladen. 

Der Leistungsausweis dient als Zwischenzeugnis für die neu ausgewiesenen Leistungen. Die Module sind nach Semestern aufgeführt. Der Leistungsausweis weist die bestandenen und nicht bestandenen Module aus. Studienleistungen, die Sie nicht an der UZH erbracht haben, sind markiert. Wir können keine Änderungen am Leistungsausweis vornehmen.

Die Abschlussdokumente umfassen das Diplom, das Diploma Supplement und den Academic Record. Der Academic Record führt nur die bestandenen Leistungen auf. Die zum Abschluss angerechneten Leistungen sind strukturiert nach Programm aufgeführt. Die nicht zum Abschluss angerechneten Leistungen sind am Ende separat aufgelistet. 

Prüfungskollision

Finden die Prüfungen zweier Module gleichzeitig statt, können Sie eines der Module ausserhalb der Frist stornieren. Bitte stellen Sie dazu ein Abmeldegesuch im Studierendenportal unter «Meine Anträge und Rechnungen». Den Bescheid (Genehmigung oder Ablehnung) teilen wir Ihnen ebenfalls im Studierendenportal mit. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn wir Ihren Antrag bearbeitet haben.

Bewilligen wir Ihr Gesuch, können Sie sich zur Wiederholungsprüfung anmelden. Die erste Prüfung gilt in diesem Fall nicht als Fehlversuch. Wird keine Wiederholungsprüfung im selben Semester angeboten, müssen Sie das Modul im nächsten Semester erneut buchen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Bewilligung Ihres Gesuchs, Ihr Zugang zum entsprechenden OLAT-Kurs gelöscht wird. Sie haben somit keinen Zugang mehr zu den Unterlagen der Lehrveranstaltungen.

Erkundigen Sie sich bereits bei der Modulbuchung in OLAT oder bei den Instituten und Seminaren über die Prüfungstermine, wenn Sie nicht im Vorlesungsverzeichnis angegeben sind, um Kollisionen zu vermeiden.

Wiederholungsprüfungen

Module weisen unterschiedliche Arten der Wiederholbarkeit auf. Die Informationen dazu finden Sie im Vorlesungsverzeichnis unter «Anforderungen». Pflicht- und Wahlpflichtmodule bieten entweder eine Wiederholungsprüfung im selben Semester an oder können in einem darauffolgenden Semester neu gebucht werden. Wahlmodule können nicht wiederholt werden.

Mit der Buchung des Moduls sind Sie zur Prüfung, nicht aber zur Wiederholungsprüfung angemeldet. Sie können die Wiederholungsprüfung buchen, wenn Sie einen Fehlversuch bei der ersten Prüfung hatten oder wir Ihr Gesuch auf Abmeldung vom Leistungsnachweis bewilligt haben. Findet eine Wiederholungsprüfung im selben Semester statt, müssen Sie sich dafür selbständig anmelden. Melden Sie sich innerhalb der Frist über die App «Meine Module» im Studierendenportal an. Die Frist finden Sie im Vorlesungsverzeichnis. 

Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist verbindlich. Bleiben Sie einer gebuchten Wiederholungsprüfung unentschuldigt fern, erhalten Sie einen Fehlversuch. Ist dies Ihr zweiter Fehlversuch, haben Sie das Modul definitiv nicht bestanden. Sie werden für alle Studienprogramme gesperrt, in denen das definitiv nicht bestandene Modul ein Pflichtmodul ist. 

Verlängerung von Abgabefristen

Für Leistungsnachweise, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (z.B. schriftliche Arbeiten), können Sie wegen Krankheit oder Unfall eine Erstreckung der Abgabefrist beantragen. Reichen Sie dafür spätestens am geltenden Abgabetermin ein Gesuch direkt bei der zuständigen Stelle am Institut oder Seminar ein. Die Dauer der Fristerstreckung richtet sich nach dem Ausstelldatum des Leistungsausweises: Die Bewertung des Leistungsnachweises muss noch in den Leistungsausweis aufgenommen werden können.

Eine bereits erstreckte Abgabefrist können Sie nicht erneut verlängern. Ein allfälliges Gesuch behandeln wir wie Gesuche um Abmeldung von Leistungsnachweisen.
 

Zuständigkeiten

Die Student Services sind Anlaufstelle für allgemeine Fragen im Studium.

Die Studienberatungen beantworten Ihnen inhaltliche Fragen zu den Prüfungen.