Navigation auf uzh.ch
Studieren Sie mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit, die sich auf ihr Studium auswirken, können Sie nachteilsausgleichende Massnahmen (NTA) beantragen. Sie stellen dafür jedes Semester für Ihre Module der Philosophischen Fakultät (PhF) einen Antrag.
Direkt zum Antragsformular (Antragsfrist Frühjahrssemester 2024)
Sollten Sie einen NTA-Antrag bei der PhF einreichen, beachten Sie Folgendes:
Gemäss dem “need to know”-Prinzip behandeln wir Ihre Daten vertraulich.
Reichen Sie Ihren NTA-Antrag bitte innerhalb der entsprechenden Frist ein, ansonsten können wir die Umsetzung nicht gewährleisten. Verspätete oder bei Fristende unvollständige Anträge müssen wir ablehnen.
Was | Frist | An wen |
---|---|---|
Neuanmeldung oder revidierter ENTA der FSB |
So früh wie möglich. Beachten Sie die Wartezeit und Bearbeitungsdauer bei der FSB. | |
NTA-Antrag während der Veranstaltung (z.B. Schreibassistenz) |
Herbstsemester: spätestens bis 1. August Frühjahrssemester: spätestens bis 3. Januar |
Antrag im Online-Formular |
NTA-Antrag für Module mit Leistungsnachweisen während des Semesters |
Mindestens 8 Wochen vor der Durchführung des Leistungsnachweises | Antrag im Online-Formular |
NTA-Antrag für Module mit Leistungsnachweisen am Ende des Semesters |
Herbstsemester: spätestens bis 15. Oktober Frühjahrssemester: spätestens bis 31. März |
Antrag im Online-Formular |
Die Fachstelle Studium und Behinderung ist die erste Kontaktstelle für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten. Sie prüft, wie sich Ihre Behinderung oder chronische Krankheit auf Ihr Studium auswirkt.
Die Student Services der Philosophischen Fakultät helfen Ihnen bei Fragen zum Verfahren.
Die Ansprechperson Ihres Instituts oder Seminar beantwortet Ihre Fragen zum Studium, zur Prüfungsorganisation und Umsetzung der Massnahmen. Sie ist auf der letzten Seite des NTA-Entscheids vermerkt.