Während des Doktorats
Informationspflicht
An der Universität Zürich gilt die Informationspflicht: Als Doktorandin oder Doktorand sind Sie verpflichtet, alle zum Doktorat notwendigen Informationen selbstständig einzuholen.
Nach §14 Abs. 1 der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich vom 18. April 2011 (VZS) sind Studierende und Doktorierende verpflichtet, einmal wöchentlich ihr UZH E-Mail-Konto zu konsultieren, wobei Informationen, welche von der UZH Mailbox abrufbar sind, als zugestellt gelten (§14 Abs. 2 VZS).
Immatrikulationspflicht
Personen, die an der Universität Zürich ein Doktorat absolvieren, müssen während des gesamten Doktoratsstudiums eingeschrieben sein. Die Immatrikulationspflicht gilt durchgehend bis einschliesslich des Semesters, in dem die Dissertation publiziert wird.
Sollten Sie Ihr Projekt oder Ihre Stelle bereits vor der eigentlichen Immatrikulation in den Doktoratsstudiengang der Philosophischen Fakultät begonnen oder angetreten haben, müssen Sie sich rückwirkend ins eigentliche Startsemester immatrikulieren lassen. Bitte schreiben Sie ein kurzes E-Mail an graduiertenschule@phil.uzh.ch, damit wir Ihnen das nötige Formular ausstellen.
Termine und Fristen
Alle Informationen zu den Semesterdaten, Modulbuchungszeiten usw. finden Sie auf der Seite Termine und Fristen.
Doktoratsvereinbarung
PromVO 2019 |
Doktorieren Sie gemäss Verordnung über die Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (PromVO 2019), sind Sie verpflichtet, spätestens 16 Wochen nach der Genehmigung der Vorbehaltlichen Betreuungsbestätigung durch die Graduiertenschule, gemeinsam mit Ihrer Betreuungskommission eine Doktoratsvereinbarung (DV) zu erstellen. In dieser Vereinbarung definieren Sie die (Zwischen-)Ziele Ihres Doktorats und legen gemeinsam fest, welche curricularen Angebote Sie nützen, um die benötigten 12 ECTS Credits zu erbringen. Alle Mitglieder der Betreuungskommission müssen der DV zustimmen. Die Doktoratsvereinbarung ist ein zentrales Element des Doktorats und hat den Charakter eines Vertrags zwischen Doktorandin bzw. Doktorand und den Betreuungspersonen.
Aktualisierung der Doktoratsvereinbarung
Die DV muss einmal jährlich aktualisiert werden. Die Aktualisierung dient einerseits dazu, den Fortschritt der Dissertation und die erbrachten curricularen Leistungen im vergangenen Jahr zu besprechen, andererseits muss das kommende Jahr geplant werden.
Wichtig: Nur curriculare Leistungen, die in der Doktoratsvereinbarung festgehalten werden, können an den Abschluss angerechnet werden. Alle Mitglieder der Betreuungskommission müssen der aktualisierten Version der DV zustimmen. Wechsel in der Betreuungskommission können Sie jederzeit ebenfalls via DV beantragen.
Erstellung und Genehmigung der Doktoratsvereinbarung
Die DV erstellen und aktualisieren Sie in den Online Services Doktorat. Dazu benötigen Sie Ihr persönliches UZH-Login. Dieses erhalten Sie, sobald Sie die Semesterrechnung bezahlt haben.
Die eingereichte DV wird von der Graduiertenschule geprüft und genehmigt. Die genehmigten Versionen können Sie in den Online Services Doktorat einsehen oder sich herunterladen.
Detaillierte Anleitungen finden Sie in den Online Services Doktorat.
PVO 2009 |
Doktorieren Sie gemäss Promotionsverordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich vom 8. Juli 2009 (PVO 2009), muss spätestens 12 Monate nach der Zulassung und bei jedem Wechsel in der Promotionskommission eine Doktoratsvereinbarung eingereicht werden. Diese legt die Ziele und Rahmenbedingungen Ihres Doktorats fest und ist in Absprache mit Ihrer Hauptbetreuungsperson zu erstellen. Alle Mitglieder der Promotionskommission müssen durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass sie mit der Vereinbarung einverstanden sind.
Die Genehmigung von fakultäts- oder universitätsfremden Mitgliedern einer Promotionskommission erfolgt aufgrund der eingereichten DV. Es ist kein separates Gesuch nötig.
Doktoratsvereinbarung gemäss PVO 2009 (PDF, 311 KB)
Bitte reichen Sie die vollständige und von allen Beteiligten unterzeichnete Doktoratsvereinbarung per Scan bei der Graduiertenschule zur Genehmigung ein graduiertenschule@phil.uzh.ch .
Curriculare Leistungen und Modulbuchung
PromVO 2019 |
Zusätzlich zur Abfassung der Dissertation müssen Sie curriculare Leistungen im Rahmen von 12 ECTS Credits absolvieren. Dem fachspezifischen Anhang der Doktoratsordnung können Sie entnehmen, ob für Ihr Fach spezifische Regelungen bezüglich der Aufteilung der 12 ECTS Credits in fachliche oder überfachliche Leistungen gelten. Zusammen mit Ihrer Hauptbetreuungsperson legen Sie in der Doktoratsvereinbarung (DV) fest, welche curriculare Leistungen Sie absolvieren müssen.
Für die Erbringung curricularer Leistungen gelten die Regelungen der RVO PhF und der Studienordnung. Die curricularen Leistungen können mit Leistungen erbracht werden, für die ECTS Credits vergeben oder die mit einem Workload ausgewiesen werden. Voraussetzung für eine Anrechnung ist, dass
- ein Lern- und Ausbildungsziel mit der Veranstaltung verbunden ist, und
- ein Workload ausgewiesen ist, d.h. eine Anstrengung von Seiten der Doktorandin oder des Doktoranden verlangt wird und vorliegt, und
- eine Leistungsüberprüfung stattfindet und damit auch eine konkrete Rückmeldung an die Doktorandin bzw. den Doktoranden gegeben wird (§ 19, Abs. 1–3, Doktoratsordnung).
Wichtig: Nur curriculare Leistungen, die in der Doktoratsvereinbarung festgehalten werden, können an den Abschluss angerechnet werden.
PVO 2009 |
- Allgemeines Doktorat: Für das Allgemeine Doktorat sind curriculare Leistungen im Rahmen von 12 ECTS Credits zu absolvieren.
- Doktoratsprogramme (auslaufend): Für Doktoratsprogramme sind curriculare Leistungen im Rahmen von 30 ECTS Credits zu absolvieren.
Die Bestimmungen zu den curricularen Leistungen finden Sie in der zugehörigen Doktoratsordnung auf der Seite Rechtsgrundlagen .
Modulbuchung (PromVO 2019 und PVO 2009) |
Curriculare Lehrveranstaltungen der UZH buchen Sie innerhalb der Buchungs- und Stornierungsfristen und nach Bezahlung der Semestergebühren über die Modulbuchung. Die Details dazu finden Sie im Informationsblatt Hinweise zur Modulbuchung im Doktorat (PDF, 86 KB) .
Wechsel der Promotionsverordung (PVO 2009 zu PromVO 2019)
Sind Sie im Doktoratsstudiengang PVO 2009 immatrikuliert und möchten in die neue Verordnung PromVO 2019 wechseln? Dafür sind folgende Schritte nötig:
Betreuungskommission ohne emeritierte Betreuungspersonen
- Ab sofort bis spätestens 15. August 2023: Füllen Sie das Formular "Vorbehaltliche Betreuungsbestätigung (PDF, 2 MB)" aus und schicken Sie es zur Genehmigung an graduiertenschule@phil.uzh.ch.
- Bis spätestens 31. August 2023: Beantragen Sie mit dem genehmigten Formular den Studiengangswechsel im Studierendenportal.
Betreuungskommission mit emeritierten Betreuungspersonen
- Ab Januar 2023 bis spätestens Ende Juni 2023: Reichen Sie bei der Graduiertenschule das Antragsformular (PDF, 2 MB) per E-Mail ein.
- Bis spätestens 31. August 2023: Beantragen Sie mit dem allenfalls genehmigten Antragsformular im Studierendenportal den Wechsel per HS 2023.