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Forschungsunterstützung

Doktorierende können bei der Graduiertenschule Fördermittel für folgende forschungsbezogene Aktivitäten und Anschaffungen beantragen:

1'000 CHF pro Jahr/Person für

  • Sprachkurse

  • Fachliteratur und Fernleihdienste

  • Datenmanagement-Software und Lizenzen

2'000 CHF pro Jahr/Person für

  • Lektorat
  • Übersetzungsdienstleistungen 

Allgemeine Voraussetzungen (gelten für alle Kategorien)

Antragsberechtigt sind Doktorierende der Philosophischen Fakultät, einschließlich jener, die sich während der Publikationsphase in einem akademischen Urlaub befinden. Beträge unter CHF 100 werden nicht ausbezahlt.

  • Es ist jedoch möglich, mehrere kleinere Ausgaben zu sammeln und in einem gemeinsamen Antrag einzureichen, sofern die Gesamtsumme mindestens CHF 100 beträgt.
  • Es wird empfohlen, Anträge fortlaufend einzureichen, da die Vergabe der Mittel im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel erfolgt.
  • Für jeden Antrag ist eine klare Begründung einzureichen, aus der hervorgeht, weshalb die beantragte Ausgabe für die weitere Entwicklung des Dissertationsprojekts erforderlich ist.
  • Entsprechende Nachweise sind dem Antrag beizulegen.
  • Werden mehrere Positionen oder Leistungen beantragt, müssen diese auf den Belegen bzw. in der Dokumentation einzeln aufgeführt sein.

Zusätzliche Anforderungen je Kategorie

1. Sprachkurse

Grundsätzlich werden Zuschüsse nur für Sprachkurse gewährt, die am Sprachenzentrum UZH / ETH  besucht werden.

In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse für Kurse an anderen Institutionen beantragt werden (z. B. wenn das Language Center keine Kurse in der betreffenden Sprache oder auf dem erforderlichen Niveau anbietet).

Voraussetzungen:

  • Schriftliche Begründung, weshalb der Sprachkurs für das Dissertationsprojekt erforderlich ist

  • Bei externen Kursen zusätzlich: Begründung, weshalb das angestrebte Lernziel ausschließlich durch den konkreten externen Kurs erreicht werden kann

  • Beilage einer Buchungsbestätigung (kann vor Zahlung ausgestellt sein)


2. Datenmanagement (Software / Lizenzen)

Zuschüsse können für den Erwerb oder die kostenpflichtige Nutzung von Software oder Lizenzen gewährt werden, die in direktem Zusammenhang mit der Erhebung, Analyse und/oder Verwaltung empirischer Daten im Rahmen des Dissertationsprojekts stehen.

Nicht förderfähig sind Hardwarekäufe oder -mieten.

Grundsätzlich sind entsprechende Kosten durch das Institut, die Abteilung, das Projekt oder den Lehrstuhl zu tragen. Ist dies nicht möglich und ist die beantragte Software bzw. Lizenz für das Dissertationsprojekt zwingend erforderlich, kann ein Antrag gestellt werden.

Voraussetzungen:

  • Schriftliche Begründung der wissenschaftlichen Notwendigkeit

  • Bestätigung, dass keine anderweitige Finanzierung (z. B. durch Institut oder Lehrstuhl) möglich ist

  • Beilage eines Kauf- oder Nutzungsnachweises

  • Unterschrift der Hauptbetreuungsperson


3. Fachliteratur und Fernleihgebühren

Fachliteratur umfasst wissenschaftliche Materialien oder Quellen, die in physischer oder digitaler Form erworben werden müssen. Fernleihe bezeichnet einen kostenpflichtigen Bibliotheksdienst zur Bestellung von Medien aus Bibliotheken oder Archiven außerhalb der UZH.

Voraussetzungen:

  • Schriftliche Begründung, weshalb das Material zwingend durch Kauf oder Fernleihe beschafft werden muss

  • Beilage eines Kauf- bzw. Nutzungsnachweises (Fernleihe)


4. Lektorat und Übersetzung

Doktorierende können Zuschüsse für Lektorats- und Übersetzungsleistungen beantragen, sofern die betreffenden Texte nicht in der Muttersprache verfasst sind und für die wissenschaftliche Qualifikation (Dissertation oder wissenschaftlicher Artikel) zentral sind.

Antragsfrist:
Frühestens drei Monate vor und spätestens einen Monat nach Erbringung der Leistung.

Zuschüsse können ausschließlich für Kosten gewährt werden, die im laufenden Kalenderjahr angefallen sind.

Voraussetzungen:

  • Schriftliche Begründung der wissenschaftlichen Notwendigkeit

  • Beilage von Rechnung(en) oder verbindlicher(n) Offerte(n)

  • Zahlungsnachweis oder verbindliche Bestellung

  • Detaillierte Kostenaufstellung

  • Nachweis, dass die Anbieterin bzw. der Anbieter die gesetzlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen erfüllt (z. B. gültige UID für Schweiz/EU oder TIN für die USA)

Fristen und Formular

Für den Antrag fügen Sie bitte das Antragsformular (DOCX, 151 KB) mit den einzureichenden Belegen zu einer einzigen, maximal 50 MB grossen PDF-Datei zusammen und senden Sie sie als Anhang per E-Mail an rechnungswesen@phil.uzh.ch. Informationen zu den Belegen finden Sie weiter unten.

Ende der Antragsphase 2025 ist der 1. Dezember.
Aus buchhalterischen Gründen werden nur Zuschüsse für im laufenden Jahr entstandene Kosten gewährt. Achtung: Für Kurse oder Dienstleistungen im Dezember, für die bis zum 30. November keine verbindliche Buchungsbestätigung oder Quittung vorliegt, können keine Anträge eingereicht werden. Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Die Graduiertenschule führt keine Korrespondenz über die Auszahlung, die in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto erfolgt.