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Philosophische Fakultät

Forschungsunterstützung

Antragsstellung: Frühestens drei und spätestens einen Monat vor Kauf/Dienstleistung.

Bitte beachten Sie: Aus betrieblichen Gründen kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen. Ihre Anträge werden so schnell wie möglich bearbeitet, eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Doktorierende können Zuschüsse für folgende Posten beantragen:

  • Kosten für Sprachkurse am Sprachenzentrum UZH/ETH oder an vergleichbaren Institutionen in der Schweiz (auch Online-Kurse sind möglich, sofern die Sprache nicht am Sprachenzentrum angeboten wird)
  • Kosten für Fachliteratur und Fernleihgebühren
  • Kosten für Sammlung, Auswertung und Management empirischer Daten (z.B. Software, Lizenzen; keine Hardware). Bitte beachten Sie: Diese Kosten sollten in der Regel durch das Institut/Seminar bzw. das Projekt oder den Lehrstuhl übernommen werden. Ist das nicht möglich und ist die Dienstleistung/der Kauf für das eigene Dissertationsprojekt notwendig, kann ein Zuschuss beantragt werden.

Rahmenbedingungen

Antragsberechtigt sind an der PhF immatrikulierte Doktorierende (inkl. Beurlaubung in Publikationsphase). 2024 kann ein Zuschuss von insgesamt 1000 CHF pro Person beantragt werden. Es können mehrere Anträge bis zur Erreichung der Maximalsumme gestellt werden. Die Kombination mehrerer Posten in einem Antrag ist möglich. Es besteht kein Anspruch auf vollumfängliche Vergütung der beantragten Kosten. Beträge unter 100 Franken werden nicht ausbezahlt. Es gilt der Budgetvorbehalt.

Antrag

Anträge müssen frühestens drei und spätestens einen Monat vor dem Kauf/der Dienstleistung vollständig bei folgender E-Mail-Adresse eingegangen sein: rechnungswesen@phil.uzh.ch .

Für den vollständigen Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei zusammen und senden Sie sie als Anhang per E-Mail; die Datei darf maximal 50 MB gross sein:

  1. Formular Antrag Forschungsunterstützung (DOCX, 65 KB)
  2. Belege/Offerten, die die Antragssumme erklären 

Unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen werden unbearbeitet retourniert. Das Dekanat führt keine Korrespondenz über die Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto.