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Philosophische Fakultät

Zuschüsse an Forschungsreisen

Antragstellung

Anträge für Zuschüsse an Reisekosten für wissenschaftilche Veranstaltungen können frühestens drei Monate und müssen spätestens bis einen Monat vor der Reise anrechnungswesen@phil.uzh.ch  gesandt werden.

Verwenden Sie für den Antrag das Formular Antrag Zuschuss Forschungsreise (DOCX, 74 KB) und senden Sie es mit sämtlichen Beilagen in einer einzigen PDF-Datei  (maximal 50 MB) an rechnungswesen@phil.uzh.ch.

Antragsberechtigung

Seit dem 1. Januar 2024 müssen sich immatrikulierte Doktorierende für Zuschüsse an Reisekosten an die Graduiertenschule wenden.

Die folgenden Personengruppen sind berechtigt, Zuschüsse an Reisekosten für wissenschaftliche Veranstaltungen zu beantragen:

  • alle Angehörigen der Philosophischen Fakultät, sofern es sich um Anträge für Zuschüsse ausschliesslich an Zug- und Busreisekosten handelt;
  • Gäste für Gastvorträge, sofern die Einladung nicht innerhalb einer Lehrveranstaltung erfolgt oder es sich um einen Beitrag zu einer wissenschaftlichen Veranstaltung handelt wie zum Beispiel einen Kongress oder eine Tagung; 
  • an der Philosophischen Fakultät angestellte Oberassistierende und Postdoktorierende (ausgenommen sind reine UFSP-Anstellungen und reine Lehranstellungen; Drittmittelangestellte sind nur antragsberechtigt, wenn ihr Projekt kein Reisebudget beinhaltet);
  • wissenschaftliche Mitarbeitende der Philosophischen Fakultät (ausgenommen sind reine UFSP-Anstellungen und reine Lehranstellungen; Drittmittelangestellte sind nur antragsberechtigt, wenn ihr Projekt kein Reisebudget beinhaltet).

Immatrikulierte Doktorierende müssen sich für Zuschüsse an Reisekosten an die Graduiertenschule wenden, siehe dazu Finanzielle Förderung für Doktorierende (unter «Forschungsunterstützung»).

Umfang der Zuschüsse

Für die folgenden Zuschüsse gelten Maximalbeträge:

  • für alle Fakultätsangehörigen: bis zu 1000 Franken pro Person und Jahr für Bus- und Bahnreisen inkl. Nachtzugfahrten
  • für Wissenschaftler:innen gemäss der oben genannten Liste zusätzlich: bis zu 1000 Franken pro Person und Jahr allgemein für Forschungsreisen.

Für die folgenden Aufwände werden pauschale Zuschüsse gesprochen:

Reisekosten:

  • in der Schweiz: 100 Franken pauschal
  • in Europa: 400 Franken pauschal
  • übrige Länder: 1000 Franken pauschal

Übernachtungen:

  • pro Nacht: 180 Franken pauschal

Teilnahme- und Nutzungsgebühren:

  • effektive Kosten bei Kongress-, Workshop- oder Summer-School-Teilnahme (ohne optionale Zusatzleistungen wie zum Beispiel soziale Aktivitäten, Galadiners usw.) bei Bestätigung der aktiven Teilnahme (z. Bsp. Einladung oder Programm o. Ä.)

Rahmenbedingungen

Nachweis der Erfassung allfälliger Flugreisen

Flugreisen müssen zwingend im ClimateSmart.Travel-Tool  erfasst werden, weshalb ein Nachweis dafür erforderlich ist in Form eines Screenshots integriert in Ihren Antrag Zuschuss Forschungsreise (DOCX, 74 KB) mit dem entsprechenden PSP-Element G-60001-07-01.

Mindestbetrag

Es besteht kein Anspruch auf eine vollumfängliche Vergütung der entstandenen Kosten. Beträge unter hundert Franken werden nicht ausbezahlt. Es gilt der Budgevorbehalt.

Bestätigung

Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie eine Standard-E-Mail über den Pauschal-Auszahlungsbetrag (Grundlage für den Zahlungsauftrag an die Finanzabteilung).

Unvollständige oder verspätet eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. Sie erhalten dementsprechend einen Negativbescheid per E-Mail zu unserer Entlastung.

Versicherung

Die Reiseversicherung ist Sache der Antragsteller:innen.
Informationen über einen allfälligen Versicherungsschutz durch die UZH finden Sie auf der UZH-Webseite: Versicherung für Dienstreisen und Abordnungen.

Auszahlung

Die Auszahlung des Zuschusses an Forschungsreisen erfolgt innert zwei Monaten nach Eingang Ihres Antrags auf dem Dekanat. Die Finanzabteilung erstattet den Betrag auf Ihr Bank- oder Postkonto (IBAN) in Form eines Stipendiums.

Gastvorträge

Anträge für Reisen von Gastdozent:innen müssen zwingend die betreffenden Institute und Seminare stellen.