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Philosophische Fakultät

Kurze Reisen

Antragstellung: Frühestens drei und spätestens einen Monat vor der Reise.

Bitte beachten Sie: Aus betrieblichen Gründen kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen. Ihre Anträge werden so schnell wie möglich bearbeitet, eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Doktorierende können Zuschüsse für Reise- und Übernachtungskosten beantragen für:

  • Kongresse, Tagungen, Workshops
  • Forschungsaufenthalte an Universitäten oder anderen Forschungsinstitutionen
  • Archiv- und Bibliotheksrecherchen
  • Ausgrabungen
  • Feldstudien
  • Winter/Summer Schools

Es werden Reisen unterstützt, die für das Dissertationsprojekt von zentraler Bedeutung sind und weniger als zwei Wochen dauern. Voraussetzung für einen Zuschuss an Kongress-, Tagungs- oder Workshopkosten ist in der Regel eine aktive Teilnahme (z.B. durch Vortrag, Paper, Poster, Panel Chair). Ist keine aktive Teilnahme möglich, muss im Antragsformular von der Hauptbetreuungsperson begründet werden, weshalb die Reise für das Dissertationsprojekt dennoch wichtig ist.

Rahmenbedingungen

Antragsberechtigt sind an der PhF immatrikulierte Doktorierende (inkl. Beurlaubung in Publikationsphase). 2024 kann ein Zuschuss von insgesamt 1500 CHF pro Person beantragt werden.  Es können mehrere Anträge bis zur Erreichung der Maximalsumme gestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf vollumfängliche Vergütung der beantragten Kosten. Beträge unter 100 Franken werden nicht ausbezahlt. Es gilt der Budgetvorbehalt.

Beantragt werden können folgende pauschale Zuschüsse:

  • Reisekosten: 
    • In der Schweiz: 100 CHF
    • In Europa: 400 CHF
    • Übrige Länder: 1000 CHF
    • Bei Flügen: CO2-Lenkungsabgabe 
  • Übernachtungskosten: 180 CHF pro Nacht
  • Teilnahmegebühren ohne optionale Zusatzleistungen wie z.B. soziale Aktivitäten: effektive Kosten CHF
  • Nutzungsgebühren für Archive, Museen, Bibliotheken: effektive Kosten CHF

Es ist möglich, Mittel innerhalb des bewilligten Betrags zu verschieben. Der Reisezuschuss wird in Form eines Stipendiums mit einem Pauschalbetrag überwiesen.

Reiseversicherung ist Sache der Doktorierenden. Über einen allfälligen Versicherungsschutz durch die UZH informieren Sie sich bitte hier.

Antrag

Anträge müssen frühestens drei und spätestens einen Monat vor der Reise vollständig bei folgender E-Mail-Adresse eingegangen sein: rechnungswesen@phil.uzh.ch .

Für den vollständigen Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei zusammen und senden Sie sie als Anhang per E-Mail; die Datei darf maximal 50 MB gross sein:

  1. Formular Antrag Kurze Forschungsreise (DOCX, 66 KB)
  2. Bei Teilnahme- und Nutzungsgebühren: Belege für die effektiven Kosten
  3. Bei Kongress-, Workshop-, Summer School-Teilnahme: Bestätigung der aktiven Teilnahme (Einladung/Programm o.ä.). Ist keine aktive Teilnahme möglich, muss im Antragsformular von der Hauptbetreuungsperson begründet werden, weshalb die Reise für das Dissertationsprojekt dennoch wichtig ist.
  4. Nachweis der Erfassung allfälliger Flugreisen im ClimateSmart.Travel-Tool (als Screenshot). Bitte geben Sie bei der Erfassung das PSP-Element G-60002-15-02 an.

    Unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen werden unbearbeitet retourniert. Das Dekanat führt keine Korrespondenz über die Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto.