Finanzielle Förderung
Für Doktorierende Im Doktorat an der PhF immatrikulierte Doktorierenden können finanzielle Unterstützung beantragen für: |
Forschungsaufenthalte
Eingabefrist: 1. Februar 2023
Doktorierende können bei der Graduiertenschule einen Zuschuss für einen Forschungsaufenthalt im Ausland einwerben. Jeder der acht Fachausschüsse der Graduiertenschule kann 4220 CHF vergeben.
Bezuschusst werden Reise- und Unterhaltskosten. Folgende Aktivitäten werden unterstützt: Forschungsaufenthalte an Universitäten oder anderen Forschungsinstitutionen, Feldstudien, o.ä. Es werden Aufenthalte gefördert, die für das Dissertationsprojekt von zentraler Bedeutung sind. In der Regel werden Reisen von einer Dauer von mind. 8 Wochen unterstützt, über Abweichungen entscheiden die Fachausschüsse. Die Mittel werden in Form eines Stipendiums mit einem Pauschalbetrag im Voraus überwiesen.
Wer kann sich bewerben
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Alle an der PhF im Doktorat immatrikulierten Doktorierenden (inkl. Beurlaubung in Publikationsphase).
Antrag
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und fügen Sie es mit dem Einladungsschreiben der Gastinstitution ODER dem Unterstützungsschreiben der Hauptbetreuungsperson (bei Feldforschung; keine Vorlage) zu einem einzigen PDF zusammen. Dieses schicken Sie per E-Mail an graduiertenschule@phil.uzh.ch.
Eingabefrist ist der 1. Februar 2023. Die Fachausschüsse entscheiden bis Anfang März 2023 über die Vergabe. Die Auszahlung erfolgt frühestens Anfang April 2023. Der Aufenthalt muss im Jahr 2023 stattfinden.
Vergabe
- Jeder Fachausschuss entscheidet über die Anträge aus seinem Fach bzw. seinen Fächern.
- Pro Fachausschuss und Jahr werden in der Regel ein bis zwei Forschungsaufenthalte unterstützt.
- Die Mittel werden kompetitiv vergeben.
Bericht
Spätestens einen Monat nach Abschluss der Reise ist ein kurzer Bericht zusammen mit den Reisebelegen einzureichen. Der Bericht wird im Schaufenster der GS-Webseite veröffentlicht.
Vorzeitiger Abbruch oder Ausfall
Muss die Reise vorzeitig abgebrochen werden, wird die Graduiertenschule umgehend schriftlich informiert. Die bereits ausbezahlte Pauschale für die Unterhaltskosten muss pro rata temporis zurückerstattet werden. Kann die Reise nicht angetreten werden, wird die Graduiertenschule ebenfalls umgehend schriftlich informiert und es muss der gesamte zugesprochene Betrag zurückerstattet werden.
Anschubstipendien
Eingabefrist: 1. Mai 2023
Die Graduiertenschule unterstützt hervorragende MA-Absolvent:innen dabei, die Mittel für ein eigenes Doktoratsprojekt einzuwerben. Durch eine kompetitive Stipendienvergabe erhalten angehende Doktorierende eine Anschubfinanzierung zur Ausarbeitung eines Antrags für Doc.CH (Schweizerischer Nationalfonds) oder für den UZH Candoc Grant.
Rahmenbedingungen
Für 2023 können zwei Anschubstipendien à je 20'000 CHF ausgeschrieben werden. Die Laufzeit der Stipendien beträgt sechs Monate (August 2023 bis Januar 2024). Die Stipendien werden in zwei Tranchen ausgezahlt: 10'000 CHF zu Beginn, 10'000 CHF nach drei Monaten. Für die Auszahlung der zweiten Tranche ist ein positiver Zwischenbericht der Professorin bzw. des Professors notwendig, die bzw. der den Antrag unterstützt.
Die Ausschreibung richtet sich nach den Frühjahrsbewerbungsfristen von Doc.CH und UZH Candoc Grant. Während der Stipendienlaufzeit wird ein Antrag für Doc.CH oder den UZH Candoc Grant erarbeitet. Spätestens ein Jahr nach Stipendienbeginn muss der Antrag bei einer der beiden Stellen eingereicht werden. Bei erfolgreichem Antrag muss das Doktorat an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (PhF) absolviert werden.
Während der Laufzeit werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten von der Graduiertenschule bzw. den Doktoratskoordinierenden unterstützt. Die PhF-Stelle für Antragsunterstützung steht ebenfalls für Beratung zur Verfügung.
Wer kann sich bewerben?
Die Anschubstipendien richten sich in erster Linie an MA-Absolvent:innen der PhF, die über einen herausragenden Abschluss verfügen und in der Anfangsphase ihres Doktorats sind oder dieses erst noch beginnen. Es dürfen sich jedoch auch externe Personen bewerben. Ein Antrag auf ein Anschubstipendium ist auch möglich, wenn bereits ein Doc.CH und/oder Candoc-Antrag eingereicht wurde. Bei einer Ablehnung des Anschubantrags ist einmalig ein weiterer Antrag erlaubt. In begründeten Einzelfällen kann ein Antrag auch dann gestellt werden, wenn die MA-Arbeit eingereicht und benotet ist, das MA-Diplom aber noch nicht vorliegt. Im Empfehlungsschreiben muss dazu Stellung genommen werden.
Antrag
Voraussetzung für die Begutachtung eines Antrags ist ein hervorragender MA-Abschluss, die Formulierung eines innovativen Forschungsprojekts sowie ein Empfehlungsschreiben einer Professorin bzw. eines Professors der PhF; dieses muss die Zusage einer unterstützenden Begleitung enthalten.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen in deutsch oder englisch umfassen:
- Deckblatt (Vorlage (DOCX, 54 KB))
- Projektskizze*:
- Fragestellung, wissenschaftliche Relevanz, Originalität
- Forschungsstand
- Methode/Vorgehen, (Hypo-)Thesen
- CV (max. 1 Seite)
- Abschlussdokumente BA und MA
- Auszug aus MA-Arbeit: Einleitung und ein Kapitel
- Empfehlungsschreiben der Person, die den Antrag unterstützt (Vorlage (DOCX, 52 KB))
* Die Projektskizze umfasst max. fünf Seiten und höchstens 20'000 Zeichen (inkl. Leerschläge; Literaturverzeichnis nicht inbegriffen). Mind. Schriftgrösse 10 und Zeilenabstand 1.5. Die Projektskizze darf keine Anhänge enthalten.
Der Antrag muss bis am 1. Mai 2023 in einem integralen PDF per E-Mail an graduiertenschule@phil.uzh.ch eingereicht werden.
Vergabe
Die Leitungskommission der Graduiertenschule entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Sie behält sich vor, Vertreter:innen aus einzelnen Disziplinen für ein Gutachten hinzuzuziehen. Folgende Aspekte werden bei der Beurteilung beachtet: Qualifizierung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers; wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projekts.
Die Antragsstellenden sind verpflichtet, die Graduiertenschule über bereits laufende Anträge sowie Zusagen für Doc.CH und/oder den UZH Candoc Grant zu informieren. Erhalten sie vor Beginn der Laufzeit des Anschubstipendiums eine Zusage für Doc.CH oder einen UZH Candoc Grant, erfolgt keine Auszahlung des Anschubstipendiums. Die Leitungskommission hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Anschubstipendium weiter zu vergeben. Bei einer Zusage für Doc.CH oder UZH Candoc Grant während der Laufzeit des Anschubstipendiums wird dieses vollständig ausbezahlt.
Die Graduiertenschule informiert die Antragsstellenden Anfang Juni 2023 über den Entscheid. Die Laufzeit des Stipendiums beginnt im August 2023.
Forschungsunterstützung (Kurze Forschungsreisen, Datenmanagement, Sprachkurse, Fachliteratur)
Eingabefrist spätestens einen Monat nach Reise/Dienstleistung
Doktorierende können Zuschüsse für folgende Posten beantragen:
Kosten für Sammlung, Auswertung und Management empirischer Daten (z.B. Software; keine Hardware) |
Kosten für Sprachkurse am Sprachenzentrum UZH/ETH oder an vergleichbaren Institutionen in der Schweiz (auch Online-Kurse sind möglich, sofern die Sprache nicht am Sprachenzentrum angeboten wird) |
Kosten für Fachliteratur und Fernleihgebühren |
Reise- und Übernachtungskostenzuschüsse im Rahmen kurzer Forschungsaufenthalte an Universitäten oder anderen Forschungsinstituten, für Archiv- oder Bibliotheksrecherchen, Ausgrabungen, Feldstudien o. Ä. sowie für Teilnahmen an Summer oder Winter Schools. Längere Aufenthalte werden vom Graduate Campus bezuschusst, Reisen zu Tagungen und Kongressen durch die Fakultät (inklusive Übernachtungskosten). Bezuschusst werden:
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Rahmenbedingungen
Antragsberechtigt sind an der PhF immatrikulierte Doktorierende (inkl. Beurlaubung in Publikationsphase). 2023 kann ein Zuschuss von insgesamt 1000 CHF pro Person beantragt werden. Es können mehrere Anträge bis zur Erreichung der Maximalsumme gestellt werden. Die Kombination mehrerer Posten in einem Antrag ist möglich.
Es besteht kein Anspruch auf vollumfängliche Vergütung der beantragten Kosten. Beträge unter 50 Franken werden nicht ausbezahlt. Es gilt der Budgetvorbehalt.
Bitte prüfen Sie grundsätzlich auch die Möglichkeit, ob finanzielle Zuschüsse für Ihre Forschung nicht auch über den Lehrstuhl, das Institut/Seminar oder über den Graduate Campus eingeholt werden können.
Antrag
Bitte stellen Sie Ihren Antrag erst nach erfolgter Reise, Dienstleistung oder Kauf. Der Antrag muss bis spätestens einen Monat nach Abschluss der Reise oder Dienstleistung in schriftlicher Form beim Dekanat eingegangen sein.
Ihren Antrag richten Sie bitte per Post oder Hauspost (bevorzugt in wiederverwendbaren Couverts) an die folgende Adresse:
Universität Zürich
Philosophische Fakultät
Dekanat
Remo Gabuzzini
Rämistrasse 69
8001 Zürich
Der vollständige Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen:
- Begründungsschreiben der antragsstellenden Person, weshalb der beantragte Posten für das Dissertationsprojekt wichtig ist (max. ½ Seite). Das Schreiben muss von der Hauptbetreuungsperson unterzeichnet werden.
- Antrag Forschungsunterstützung (XLSX, 29 KB)
- nur bei UZH-Anstellung auszufüllen: Spesenabrechnung Forschungsunterstützung (XLSX, 104 KB)(Details in der Anleitung (PDF, 356 KB)).
- Original-Ausgabenbelege (die Ausgabenbelege müssen scannertauglich, ohne Heftklammern auf einem separaten A4-Blatt mit einem über den ganzen oberen Belegrand reichenden transparenten Klebstreifen befestigt sein).
- Nachweis der Erfassung allfälliger Flugreisen im ClimateSmart.Travel-Tool(beispielsweise als Scan)*.
- Bei Dienstleistungen: Aus den Belegen muss hervorgehen, dass der Anbieter der bezuschussten Dienstleistung die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Abgaben entrichten kann (z.B. Angabe einer UID für die Schweiz und die EU oder einer TIN für die USA).
Unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen werden unbearbeitet retourniert. Bitte tragen Sie die genaue Summe, die Sie beantragen möchten, in das Spesenformular ein. Diese darf den Budgetrahmen nicht übersteigen. Das Dekanat führt keine Korrespondenz über die Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto.
* Befreiung von der Lenkungsabgabe: Beantragte Flugreisen müssen immer im Climate.Smart Travel Tool erfasst werden, auch wenn man für die Lenkungsabgabe befreit ist (möglich für Archiv- oder Feldforschung). Für die Befreiung benötigen Sie die Zustimmung der dafür an Ihrem Institut/Seminar zuständigen Person. Im Travel Tool geben Sie in diesen Fällen die Kostenstelle "Cost Center 01" an).
«Copy Editing» und Übersetzung
Eingabefrist spätestens einen Monat nach Dienstleistung
Doktorierende können Zuschüsse an die Kosten von «Copy Editing» (Lektorat) und Übersetzung von Texten beantragen, die nicht in der Muttersprache verfasst und für das Dissertationsprojekt von zentraler Bedeutung sind.
Rahmenbedingungen
Antragsberechtigt sind an der PhF immatrikulierte Doktorierende (inkl. Beurlaubung in Publikationsphase). 2023 kann ein Zuschuss von insgesamt 2000 CHF pro Person beantragt werden. Es können mehrere Anträge bis zur Erreichung der Maximalsumme gestellt werden. Die Kombination mehrerer Posten in einem Antrag ist möglich. Es besteht kein Anspruch auf vollumfängliche Vergütung der beantragten Kosten. Beträge unter 50 Franken werden nicht ausbezahlt. Es gilt der Budgetvorbehalt.
Antrag
Bitte stellen Sie Ihren Antrag erst nach erfolgter Dienstleistung. Der Antrag muss spätestens einen Monat nach Erhalt der Rechnung in schriftlicher Form beim Dekanat eingegangen sein.
Ihren Antrag richten Sie bitte per Post oder Hauspost (bevorzugt in wiederverwendbaren Couverts) an die folgende Adresse:
Universität Zürich
Philosophische Fakultät
Dekanat
Remo Gabuzzini
Rämistrasse 69
8001 Zürich
Der vollständige Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen:
- Begründungsschreiben der antragsstellenden Person, weshalb das Copy Editing bzw. die Übersetzung für das Dissertationsprojekt wichtig ist (max. 1/2 Seite). Das Schreiben muss von der Hauptbetreuungsperson unterzeichnet werden.
- Antrag Copy Editing u. Übersetzung (DOCX, 52 KB)
- Nur bei UZH-Anstellung auszufüllen: Spesenabrechnung Editing/Übersetzungszuschuss (XLSX, 103 KB) (Details in der Anleitung) (PDF, 344 KB).
- Originalrechnung bzw. Original-Ausgabenbelege (die Ausgabenbelege müssen scannertauglich, ohne Heftklammern auf einem separaten A4-Blatt mit einem über den ganzen oberen Belegrand reichenden transparenten Klebstreifen befestigt sein).
- Aus den Belegen muss hervorgehen, dass der Anbieter der bezuschussten Dienstleistung die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Abgaben entrichten kann (z.B. Angabe einer UID für die Schweiz und die EU oder einer TIN für die USA).
Unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen werden unbearbeitet retourniert. Bitte tragen Sie die genaue Summe, die Sie beantragen möchten, in das Spesenformular ein. Diese darf den Budgetrahmen von 2000 Franken nicht übersteigen. Das Dekanat führt keine Korrespondenz über die Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto.
Selbstorganisierte Arbeitsgruppen im Forschungskontext
Eingabefrist: 1. März 2023
Die Graduiertenschule stellt Fördermittel für Doktorierende zur Verfügung, die sich im Verlauf des Jahres 2023 in selbstorganisierten Arbeitsgruppen einem gemeinsamen Thema im Bereich Forschung widmen.
Insgesamt können sieben thematische Arbeitsgruppen je bis zu 5000 CHF erhalten, um ihre akademische und professionelle Entwicklung selbstorganisiert zu gestalten. Es gilt der Budgetvorbehalt.
Die Aktivitäten der Arbeitsgruppen sind nicht curricular anrechenbar, und es werden keine ECTS Credits dafür vergeben. In der Regel finden die Aktivitäten an der UZH statt. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich. Die Arbeitsgruppen werden mit ihrem Projekt auf der Website der Graduiertenschule vorgestellt: Schaufenster Doktorat.
Antrag
Antragsberechtigt sind Gruppen von drei oder mehr immatrikulierten Doktorierenden der PhF. Eine vorherige Genehmigung durch Betreuungspersonen oder Fachausschüsse ist nicht notwendig. Der Antrag (insbesondere das Budget) muss jedoch mit einer bzw. einem Doktoratskoordinator:in vorbesprochen werden.
Der Antrag besteht aus:
- Projektbeschreibung (max. 1 Seite). Die Art der Aktivität und ihr Nutzen für die Doktorierenden müssen daraus hervorgehen.
- Budgettabelle: Geplante Ausgaben für alle Aktivitäten; weitere Einnahmen, bspw. Förderung durch den Graduate Campus oder Einheiten der PhF.
Antrag und Budget sind in einem integralen PDF bis zum 1. März 2023 per E-Mail einzureichen: graduiertenschule@phil.uzh.ch .
Die Leitungskommission der Graduiertenschule entscheidet Anfang April 2022 über die Anträge.
Kinderbetreuung bei Kongressreisen
Eingabe spätestens einen Monat nach Reise/Dienstleistung
Doktorierende, deren Kongressteilnahme aufgrund mangelnder Kinderbetreuung gefährdet wäre, können bei der Graduiertenschule eine Unterstützung an die Kosten, die für die Kinderbetreuung vor Ort entstehen, in Höhe von maximal 300 CHF pro Jahr beantragen.
Rahmenbedingungen
- Der Antrag kann für Kinder bis max. 6 Jahre gestellt werden.
- Der Zuschuss ist einsetzbar für Reise- und Übernachtungskosten sowie für die Betreuungskosten vor Ort.
- Der Zuschuss kann für Kongresse in der Schweiz und im Ausland beantragt werden.
- Die entstandenen Kosten müssen gegenüber der GS mit entsprechenden Belegen nachgewiesen werden.
Antrag
Bitte stellen Sie Ihren Antrag erst nach erfolgter Kinderbetreuung während einer Kongressreise. Der Antrag muss bis spätestens einen Monat nach Kongressende in schriftlicher Form beim Dekanat eingegangen sein. Ihren Antrag richten Sie bitte per Post oder Hauspost (bevorzugt in wiederverwendbaren Couverts) an die folgende Adresse:
Universität Zürich
Philosophische Fakultät
Dekanat
Remo Gabuzzini
Rämistrasse 69
8001 Zürich
Der vollständige Antrag besteht aus den folgenden Unterlagen:
- Antrag Kinderbetreuung (DOCX, 52 KB)
- Formular Spesenabrechnung (nur auszufüllen bei UZH-Anstellung)
- Kurze Begründung, weshalb die Kinderbetreuung notwendig wurde.
- Original-Ausgabenbelege (die Ausgabenbelege müssen scannertauglich, ohne Heftklammern auf einem separaten A4-Blatt mit einem über den ganzen oberen Belegrand reichenden transparenten Klebstreifen befestigt sein).
Unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen werden unbearbeitet retourniert. Bitte tragen Sie die genaue Summe, die Sie beantragen möchten, in das Spesenformular ein. Diese darf den Budgetrahmen von 300 Franken nicht übersteigen. Das Dekanat führt keine Korrespondenz über die Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto.
Für Dozierende / Betreuungspersonen Dozierende und Betreuungspersonen der PhF können finanzielle Unterstützung beantragen für: |
Curriculare Lehre (Workshops, Methodenkurse etc.)
Dozierende können Mittel für Workshops, Methodenkurse etc. für Doktorierende beantragen, die nicht durch das Lehrdeputat abgedeckt sind. Da es sich um curriculare Lehre handelt, erfolgt die Planung im Rahmen der regulären Lehrplanung durch die Doktoratskoordinator:innen. Bei Fragen können Sie sich gerne an die bzw. den für Ihr Doktoratsfach zuständigenKoordinator:in wenden.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Finanzierung curricularer Lehre auf Doktoratsstufe (PDF, 87 KB) .
Gäste in Doktoratskolloquien
Eingabefrist für Gäste im FS23: 10. Februar 2023 / für Gäste im HS23: 10. September 2023
Die Graduiertenschule bezuschusst die Einladung von Gästen in Doktoratskolloquien. Dozierende von Doktoratskolloquien können für maximal zwei Gäste die Reise- und Übernachtungskosten beantragen. Als Gäste sind insbesondere die Ko-Betreuungspersonen willkommen, die Projektpräsentationen beiwohnen. Eine Einladung sollte deshalb in Absprache mit den Doktorierenden erfolgen.
Rahmenbedingungen
Der Antrag muss von der Dozentin bzw. dem Dozenten des Kolloquiums gestellt werden. Das Kolloquium ist eine reine Doktoratsveranstaltung oder eine aus dem MA crossgelistete Veranstaltung (mit zusätzlich angelegtem Doktoratsmodul) im Umfang von mindestens einer SWS. In maximal zwei Sitzungen des Kolloquiums können Gäste eingeladen werden.
Beantragt werden können:
- Reisekosten ohne optionale Zusatzleistungen
- Zug/Nachtzug (im In- und Ausland, innerhalb der Schweiz äquivalent zu Halbtaxpreis)
- Fernbus (im In- und Ausland)
- kostengünstige Flüge in der Regel zum Economy Saver Tarif
- CO2-Lenkungsabgaben
- keine Taxifahrten
- Übernachtungskosten für eine Nacht mit Frühstück in Hotels mittlerer Preisklasse.
Insgesamt stehen für zwei Gäste max. 1000 CHF zur Verfügung. Es gilt der Budgetvorbehalt.
Antrag
Bitte schicken Sie das Antragsformular (DOCX, 60 KB) bis 10. Februar 2023 (für Gäste im FS23) bzw. 10. September 2023 (für Gäste im HS23) per E-Mail an graduiertenschule@phil.uzh.ch.
Abrechnung
Die eingeladenen Dozierenden schicken spätestens einen Monat nach dem Besuch einen Scan der Originalbelege (Bahnticket, Boardingkarte, Hotelrechnung etc.) an rechnungswesen@phil.uzh.ch. Zusätzlich teilen sie folgende Angaben mit:
– Name des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin
– vollständige Privatadresse des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin
– Name und Adresse der Bank
– BLZ
– Konto-Nummer
– SWIFT (BIC)-Code
– IBAN- oder ABA-Nummer
Der Betrag wird in der Regel 30 Tage nach dem Eintreffen der Belege auf das genannte Konto überwiesen.
Möglich ist auch eine Umbuchung an das Institut/den Lehrstuhl, falls gewünscht. Die Umbuchung muss spätestens einen Monat nach dem Besuch eingereicht werden.
Internationale Summer Schools
Ausschreibung für 2023 beendet; Ausschreibung für 2024 folgt im FS23
Die Graduiertenschule stellt für das Jahr 2023 80'000 CHF zur Finanzierung von internationalen Summer Schools zur Verfügung. Pro Summer School kann ein Maximalbetrag von 40'000 CHF beantragt werden, kleinere Summen sind ebenfalls möglich. Es gilt der Budgetvorbehalt. Es können internationale Summer Schools bezuschusst werden, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Der Antrag wird gemeinsam von zwei Professorinnen oder Professoren der PhF gestellt, die an der Summer School bei Planung und Durchführung massgeblich beteiligt sind
- Das Kriterium der Internationalität ist erfüllt, wenn
- mindestens eine Lehrperson an der curricularen Lehre der Summer School beteiligt ist, die ausserhalb der Schweiz tätig ist,
- oder es sich um eine interuniversitäre Kooperation zwischen UZH und einer ausländischen Universität handelt
- Das Thema der Summer School soll grundsätzlich für Doktorierende aus verschiedenen Doktoratsfächern anschlussfähig sein
- Die Summer School ist als curriculare Leistung für alle Doktorierenden der PhF buchbar
- In der Regel nehmen mindestens 15 Doktorierende teil, davon mindestens 8 von der PhF
- Die Summer School findet zwischen März und Oktober 2023 statt. Abweichungen sind nur auf Antrag möglich
- Die Summer School findet in den Räumlichkeiten der UZH statt, ausser es handelt sich um eine interuniversitäre Kooperation
Rahmenbedingungen
Die Teilnahme an der Summer School muss allen Doktorierenden der PhF offenstehen. Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl muss begründet werden. Sofern die verfügbaren Plätze es zulassen, ist eine Teilnahme von externen Doktorierenden möglich. Es werden Zuschüsse für folgende Aufwände gewährt:
- Lehranstellungen von externen Dozierenden
- Spesen von externen Dozierenden (analog UZH Spesenreglement). Bitte beachten Sie: Spesen können nur abgerechnet werden, wenn keine Anstellung vorliegt.
- Lehranstellungen von UZH-Dozierenden (nur für promovierte Personen mit Anstellung unter 100%, z.B. Postdocs)
- Anstellung von Hilfskräften für die organisatorische Unterstützung (keine Finanzierung von Anstellungen für Doktorierende/Assistierende)
- bei interuniversitären Kooperationen: Reisekosten, Unterkünfte und Verpflegung von Doktorierenden der PhF
- Verpflegung und Materialien
Antragsstellung
Anträge für Zuschüsse an eine internationale Summer School 2023 können bis 25. September 2022 zusammengefasst in einer pdf-Datei an die Graduiertenschule eingereicht werden (graduiertenschule@phil.uzh.ch). Der Bewilligungsentscheid wird voraussichtlich Ende Oktober 2022 mitgeteilt.
Der Antrag sollte ca. fünf Seiten lang sein und folgende Bestandteile enthalten:
- Projektbeschreibung (inklusive einer Begründung, inwiefern das Thema der Summer School für Doktorierende aus unterschiedlichen Doktoratsfächern anschlussfähig ist)
- Vorläufiges Programm
- Budget, aus dem die Verwendung des GS-Zuschusses hervorgeht und allfällige weitere Finanzierungen ersichtlich sind.
Vergabeprozess
Die Leitungskommission der Graduiertenschule entscheidet über die Bewilligung der Anträge und die Höhe der Zuschüsse. Die Geschäftsstelle der Graduiertenschule informiert im Anschluss die Antragsstellenden.
Abrechnung und Auszahlung
Die Abwicklung der Abrechnungen erfolgt über eine UZH Kostenstelle. Die Zuschüsse werden nach Abschluss der Veranstaltung und Einreichung der Abrechnung (mit Belegkopien) überwiesen. Eine Auszahlung kann nur erfolgen, wenn die Vorgaben zur Mindestanzahl teilnehmender Doktorierender erfüllt sind. Bei der Planung muss also berücksichtigt werden, dass man bei zu geringen Anmeldezahlen die Summer School im Vorfeld absagt.