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Philosophische Fakultät

Copy Editing und Übersetzung

Antragsstellung: Frühestens drei und spätestens einen Monat vor Dienstleistung.

Bitte beachten Sie: Aus betrieblichen Gründen kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen. Ihre Anträge werden so schnell wie möglich bearbeitet, eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Doktorierende können Zuschüsse an die Kosten von «Copy Editing» (Lektorat) und Übersetzung von Texten beantragen, die nicht in der Muttersprache verfasst und für das Dissertationsprojekt von zentraler Bedeutung sind.

Rahmenbedingungen

Antragsberechtigt sind an der PhF immatrikulierte Doktorierende (inkl. Beurlaubung in Publikationsphase). 2024 kann ein Zuschuss von insgesamt 2000 CHF pro Person beantragt werden. Es können mehrere Anträge bis zur Erreichung der Maximalsumme gestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf vollumfängliche Vergütung der beantragten Kosten. Beträge unter 100 Franken werden nicht ausbezahlt. Es gilt der Budgetvorbehalt.

Antrag

Anträge müssen frühestens drei und spätestens einen Monat vor der Dienstleistung vollständig bei folgender E-Mail-Adresse eingegangen sein: rechnungswesen@phil.uzh.ch .

Für den vollständigen Antrag fügen Sie bitte die folgenden Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei zusammen und senden Sie sie als Anhang per E-Mail; die Datei darf maximal 50 MB gross sein:

  1. Formular Antrag Copy Editing u. Übersetzung (DOCX, 64 KB)
  2. Offerte des Copy Editings/Übersetzung
    Bitte beachten Sie: Daraus muss hervorgehen, dass der Anbieter der bezuschussten Dienstleistung die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Abgaben entrichten kann (z.B. Angabe einer UID für die Schweiz und die EU oder einer TIN für die USA).

Unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen werden unbearbeitet retourniert. Das Dekanat führt keine Korrespondenz über die Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto.