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Antragstellung: Frühestens drei und spätestens einen Monat vor der Reise
Doktorierende können einen Zuschuss in der Höhe von maximal 500 CHF für Kinderbetreuung beantragen, wenn sie mit einem aktiven Beitrag an Kongress, Tagung, Summer School o.ä. teilnehmen (auch an der UZH).
Antragsberechtigt sind an der PhF immatrikulierte Doktorierende (inkl. Beurlaubung in Publikationsphase). Es können mehrere Anträge bis zur Erreichung der Maximalsumme gestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf vollumfängliche Vergütung der beantragten Kosten. Beträge unter 100 Franken werden nicht ausbezahlt. Es gilt der Budgetvorbehalt.
Der Zuschuss ist einsetzbar für:
Anträge müssen frühestens drei und spätestens einen Monat vor der Reise vollständig bei folgender E-Mail-Adresse eingegangen sein: rechnungswesen@phil.uzh.ch .
Für den vollständigen Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei zusammen und senden Sie sie als Anhang per E-Mail; die Datei darf maximal 50 MB gross sein:
Unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen werden unbearbeitet retourniert. Das Dekanat führt keine Korrespondenz über die Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto.