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Philosophische Fakultät

Kinderbetreuung

Antragstellung: Frühestens drei und spätestens einen Monat vor der Reise

Doktorierende können einen Zuschuss in der Höhe von maximal 500 CHF für Kinderbetreuung beantragen, wenn sie mit einem aktiven Beitrag an Kongress, Tagung, Summer School o.ä. teilnehmen (auch an der UZH).

Rahmenbedingungen

Antragsberechtigt sind an der PhF immatrikulierte Doktorierende (inkl. Beurlaubung in Publikationsphase). Es können mehrere Anträge bis zur Erreichung der Maximalsumme gestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf vollumfängliche Vergütung der beantragten Kosten. Beträge unter 100 Franken werden nicht ausbezahlt. Es gilt der Budgetvorbehalt.

Der Zuschuss ist einsetzbar für:

  • Reise- und Übernachtungskosten von Kindern bzw. den Personen, die zur Betreuung des Kindes mitreisen
  • Betreuungskosten

Antrag

Anträge müssen frühestens drei und spätestens einen Monat vor der Reise vollständig bei folgender E-Mail-Adresse eingegangen sein: rechnungswesen@phil.uzh.ch .

Für den vollständigen Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei zusammen und senden Sie sie als Anhang per E-Mail; die Datei darf maximal 50 MB gross sein:

  1. Formular Antrag Kinderbetreuung (DOCX, 65 KB)
  2. Belege, die die Antragsumme erklären (Hotel-, Reisebuchungen, Kita-Rechnung etc.)
  3. Bestätigung der aktiven Teilnahme an der Konferenz etc. (Einladung/Programm o.ä.).
  4. Nachweis der Erfassung allfälliger Flugreisen im ClimateSmart.Travel-Tool (als Screenshot)

Unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen werden unbearbeitet retourniert. Das Dekanat führt keine Korrespondenz über die Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert zwei Monaten nach Eingang des Antrags auf Ihr Konto.